
Seinen Aufenthalt an der Lohrer Mainlände wird ein 52-jähriger Wohnmobilfahrer in keiner guten Erinnerung behalten. Am Sonntagvormittag teilte ein aufmerksamer Bürger, selbst ein Petrijünger, der Polizeiinspektion Lohr einen verdächtigen Angler auf der Landzunge unter der neuen Mainbrücke mit. Das berichtet die Polizeiinspektion Lohr. Der Mann verstieß aufgrund des verwendeten Blinkers, eines Köders für Raubfische, gegen das aktuell geltende Angelverbot auf Raubfische. Die haben in Bayern bis zum 30. April Schonzeit.
Als die Streife eintraf, hatte sich der Angler wieder in sein Wohnmobil zurückgezogen, konnte aber dank der präzisen Personenbeschreibung identifiziert werden. Gegenüber den Beamten gab der Mann an, weder einen Angelschein noch eine Angelausrüstung zu besitzen und dementsprechend nicht geangelt zu haben. Die Polizei hielt Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg, durchsuchte das Wohnmobil und fand eine umfangreiche Angelausrüstung. Diese wurde beschlagnahmt und Strafanzeige erstattet.
Der Tourist nahm offenbar das Sprichwort „der Fisch will schwimmen“ zu wörtlich. Rund zwei Stunden nach dem Vorfall in Lohr geriet er in Neustadt am Main mit seinem Wohnmobil in eine Verkehrskontrolle. Bei seiner zweiten Begegnung mit Polizeibeamten innerhalb kürzester Zeit wurde bei dem Fahrer ein Alkoholwert von 0,64 Promille festgestellt. Neben der Strafe wegen der Fischwilderei muss der Mann nun auch mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.