Das kommunale Förderprogramm des Marktes Obersinn ist beliebt. Die Gemeinde gewährt für Investitionen zum Erhalt und Nutzung vorhandener Bausubstanz Zuschüsse, um leer stehende Gebäude zu sanieren, wieder bewohnbar zu machen und dem Wohnungsmarkt wieder zuzuführen, erklärte Bürgermeisterin Lioba Zieres in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Erst im Oktobertreff hat der Markt das Förderprogramm um weitere fünf Jahre verlängert. Maximal zehn Prozent der Sanierungskosten und maximal 5000 Euro werden gefördert. Kriterien für eine Förderung sind unter anderem, dass das Gebäude mindestens zwölf Monate leer steht und das Haus älter als 50 Jahre ist. In der Sitzung des Gremiums freute sich Lioba Zieres darüber, dass ein älteres leer stehendes Objekt im Altortbereich verkauft und wieder genutzt werden soll.
Antje John hatte einen Antrag auf das kommunale Förderprogramm zur Herrichtung des Anwesens für Wohnzwecke in der Schulgasse 8 gestellt. Das Wohnhaus erfüllt die Förderkriterien, stellte Zieres fest, und einmütig bewilligte das Gremium den Antrag.
Im Heckleinsweg steht die letzte Straßenlampe, die noch auf einem Holzmast montiert ist, sagte Zieres. Diesen Unsicherheitsfaktor wolle sie beseitigen und hat sich vom Versorger RhönEnergie ein Angebot erstellen lassen. Die Offerte sieht zwei Optionen vor: Einmal ein monatlicher Betrag und einmal eine Einmalzahlung mit einer Monatspauschale. Auf eine Nutzungsdauer von 35 Jahren gerechnet hat die Variante mit einer Einmalzahlung in Höhe von 2077 Euro mit Monatspauschale von 6,06 Euro deutliche Preisvorteile. Dem Vorschlag schlossen sich die Räte einmütig an.
Weiter lag dem Gremium ein Bauantrag auf Vorbescheid für einen Wohnhausneubau mit Garagen auf dem Grundstück Sinnstr. 29 vor. Das Baugrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, liegt teilweise im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Sinn und es könnten Belange des Immissionsschutzes betroffen sein. Das Gremium erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen, während die noch im Weg stehenden Aspekte von den beteiligten Fachbehörden geklärt werden sollen.