Zu einem informativen Beratungsgespräch zu den Förderprogrammen für den Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze (Bayerische Gigabitrichtlinie) und zum Ablauf des Förderverfahrens trafen sich am 11. November die VG-Bürgermeister mit der Firma Dr. Först Consult, hieß es im Uettinger Gemeinderat. Das "Startgeld Netz" ist eine einmalige Unterstützung in Höhe von 5000 Euro, die der Freistaat Bayern den Kommunen für den administrativen Aufwand bei Abwicklung des Förderprogramms zum Aufbau eines Hochgeschwindigkeitsnetzes erstattet.
Voraussetzung für die Beantragung des "Startgeld Netz" ist, dass die Gemeinde eine Markterkundung über das zentrale Onlineportal des bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht. Eine Entscheidung über das Erschließungsgebiet und weitere Förderverfahren erfolgt erst nach der Markterkundung. Die Firma Först Consult wird das Markterkundungsverfahren für das gesamte VG Gebiet durchführen. Die Kosten liegen bei 1500 Euro pro VG-Gemeinde. Die Gemeinde Uettingen wird sich beteiligen.
Für die Vergabe der hoheitlichen Bestattungsaufgaben auf dem Uettinger Friedhof hatten zwei Unternehmen Angebote eingereicht. Der Gemeinderat beschloss, das wirtschaftlichere Angebot anzunehmen. Den Zuschlag erhält die Firma Bestattungs- und Überführungsinstitut Trauerhilfe Emmerling. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet folgende Sätze: Öffnen/Schließen bei Erdbestattung 200 Euro, Öffnen/Schließen bei Urnenbestattung 100 Euro, Öffnen/Schließen Urnengrabfächer 50 Euro.
Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegen die Aufstellung eines Ofens für Festbrennstoffe auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplans "Oben am Ostsnert". Zu beachten ist, dass ein Funkenflugschutz zu errichten ist. Der Gemeinderat hatte zuvor schon auf anderen Grundstücken in diesem Bereich die Aufstellung solcher Öfen genehmigt.
Der konkrete Verlauf der Südlink Kabeltrasse ist nun im östlichen Bereich des Planungskorridors vorgesehen. Somit entspricht der Verlauf dem von der Gemeinde geäußerten Interesse, die Trasse möglichst östlich und somit möglichst weit entfernt von der Ortslage Uettingen anzulegen. Wichtig ist dem Gemeinderat eine vor und nach der Kabelverlegung stattfindende Beweissicherung. Außerdem muss die Unterführung für den Kanal einen Meter Abstand nach unten von der Talsohle haben.
Grundwasserentnahme Brauchwasserbrunnen
Ein Landwirt möchte seine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis für eine jährliche Grundwasserentnahme von maximal 6 000 Kubikmetern auf 25 000 Kubikmeter erweitern. Das Wasser wird für das Tränken des Viehs, das Reinigen des Hofes, Pflanzenschutz und die Bewässerung der landwirtschaftlichen Nutzflächen (Anbau von Erdbeeren, Spargel, Heidelbeeren, Melonen und verschiedenen Gemüsen) benötigt. Die genehmigten 6 000 Kubikmeter waren in den vergangenen Jahren knapp bemessen, so dass immer wieder nachbeantragt werden musste. Das Landratsamt und der Abwasserverband haben keine Einwände gegen die Erweiterung geäußert. Die Wasserversorgung der Gemeinde wäre nicht gefährdet, da Uettingen Fernwasser vom Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain bezieht und es gibt kein Wasserschutzgebiet, welches durch die Wasserentnahme beeinträchtigt würde. Der Gemeinderat beschloss, keine Bedenken oder Einwendungen gegen das Vorhaben vorzubringen.
Abwasserbeseitigung
Nach zähem Ringen seit dem Jahr 2016 hat der Zweckverband Abwasserbeseitigung Roßbrunn-Uettingen nun endlich eine bis 31.12.2022 geltende beschränkte Einleitungserlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken URUE4A bekommen. Angestrebt wir nun, eine dauerhafte Genehmigung (für ca. 20 Jahre) zu bekommen. Der Bescheid für die beschränkte Einleitungserlaubnis beinhaltet verschiedene Hinweise und Auflagen, mit deren Umsetzung ein Ingenieurbüro beauftragt werden muss.
Betriebs- und Organisationshandbuch für die Wasserversorgung
Um etwaige Haftungsfälle zu vermeiden soll für die Uettinger Wasserversorgung ein Betriebs- und Organisationshandbuch (BOH) erstellt werden, welches einen Maßnahmenplan, insbesondere bei Stör- und Schadensfällen beinhaltet. Der Gemeinderat beschloss ein hierzu erstelltes Angebot der Firma Mösslein anzunehmen.
Das Angebot beinhaltet folgende Punkte:
• Erstellung des BOH inkl. Maßnahmenplan: einmalig 1 980 Euro netto
• Digitale App für den Wasserwart (K.U.R.T.): einmalig 1 190 Euro netto
• Bereitstellung der Software und Überwachung: monatlich 190 Euro netto
• Beratung Wasserwart durch Wassermeister: bei einer Beratung pro Quartal 2760 Euro netto jährlich (wird je nach Beratungshäufigkeit abgerechnet)
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bayernstraße
Im Rahmen der Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen in der Bayernstraße soll die Straßenbeleuchtung in der Bayernstraße soll die Straßenbeleuchtung durch das Bayernwerk erneuert werden. Vorgesehen ist der Abbau von drei Betonpeitschen-Masten und einem Alupeitschenmasten und die Errichtung von sieben neuen Brennstellen. Die Kosten hierfür liegen bei ungefähr 15 000 Euro.