Seit den 80er Jahren legt der Regionalplan Würzburg Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze fest, von Muschelkalk über Ton, Gips bis zu Sand und Kies. Diese Gebiete sollen sicherstellen, dass der in ihnen liegende Rohstoff vor anderen Nutzungen geschützt wird. Diese Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden regelmäßig überprüft, aktuell die Rohstoffgruppe Sand und Kies. Das teilt der Regionale Planungsverband Würzburg in einem Schreiben mit, dem folgende Informationen entnommen sind.
Einige Vorranggebiete sind bereits ausgebeutet, zum Beispiel im Raum Dettelbach-Schwarzach. Damit haben die Vorranggebiete ihre Aufgabe erfüllt und können entfallen. Andererseits gibt es neue Erkenntnisse über Gebiete, in denen abbauwürdiger Sand vorkommt. Diese Gebiete gilt es zu sichern – in Abstimmung mit den Kommunen und Fachbelangen wie Wasser, Wald oder Natur.
200 Tonnen Sand stecken durchschnittlich in einem Einfamilienhaus. 3,4 Millionen Tonnen an Sand und Kies werden in Unterfranken jährlich gefördert. Ein Großteil davon in der Region Würzburg. Die Sicherung dieses Rohstoffs über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ist damit auch ein wirtschaftlicher Faktor. Sie gibt den abbauenden Unternehmen eine Planungssicherheit und den Verbrauchern einen Rohstoff aus der Region.
So schreibt der Regionale Planungsverband derzeit seine Festlegungen zu den Rohstoffen fort. Im Fokus stehen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Sand und Kies und Vorgaben wie zum Beispiel zu einem vermehrten Einsatz von Recyclingmaterialien. Zu dieser Fortschreibung hat das Beteiligungsverfahren begonnen. Kommunen, Verbände, Behörden und Öffentlichkeit haben Gelegenheit, sich noch bis einschließlich 22. Dezember zur Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten gegenüber dem Regionalen Planungsverband Würzburg schriftlich zu äußern.
Bis zum 22. Dezember erfolgt außerdem eine öffentliche Auslegung bei der Regierung von Unterfranken, an den Landratsämtern Kitzingen, Main-Spessart und Würzburg sowie bei der Stadt Würzburg.
Die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze ist vor allem für Behörden verbindlich. Sie sind bei nachfolgenden Planungen, zum Beispiel bei der Ausweisung von Baugebieten oder Festlegung von Ortsumgehungen zu beachten und zu berücksichtigen. Ob, wann und in welchem Umfang ein Abbau in einem Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet geschieht, lässt sich aus der Festlegung im Regionalplan nicht ableiten. Voraussetzung für einen Abbau ist ein Genehmigungsverfahren, welches auf Antrag beim zuständigen Landratsamt oder Bergamt Nordbayern geführt wird.
Der Regionale Planungsverband Würzburg ist ein Zusammenschluss der 123 Kommunen in den Kreisen Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart, dieser drei Landkreise und der Stadt Würzburg. Er ist Träger der Regionalplanung. Im Regionalplan sind unter anderem Vorranggebiete für Bodenschätze und Windkraft oder Ziele und Grundsätze zum Flächensparen festgelegt. Der Regionale Planungsverband vertritt seine Festlegungen als Träger öffentlicher Belange in Planverfahren, wie Bauleitplanungen von Kommunen. Die fachliche Arbeit für den Regionalen Planungsverband Würzburg erfolgt durch die Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde.