„Es wird Zeit, den Bewohnern und Eigentümern wieder ihre Grundrechte zurückzugeben, auf die sie seit über drei Jahrzehnten verzichten müssen“, hatte eingangs der Vorsitzende der BI Wasser, Ferdinand Heilgenthal, gefordert. Wasserschutzgebiete sind mit erheblichen Einschränkungen verbunden; 2005 untersagte das Landratsamt deshalb einem Hofstettener in der Dorfmitte eine Bohrung zur Nutzung der Wärmepumpentechnik. Heilgenthal schloss Schadensersatzforderungen nicht aus und beendete die zweistündige Veranstaltung mit den Worten: „Unsere Kriegskasse ist gut gefüllt.“
Drei Wasserschutzgebiete erstrecken sich über die Hofstettener Gemarkung. Das Gebiet „Hofäcker-Brunnen“ im Kernbereich des Dorfs sollte den städtischen Brunnen schützen, der zum einen verunreinigtes und nitratbelastetes Wasser förderte und außerdem durch den Großpumpversuch des Zweckverbandes Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM) im Jahr 2000 zerstört wurde. Seither bezieht Hofstetten sein Trinkwasser durch einen Maindüker von Langenprozelten. Das Gebiet „Ost“ gegenüber Gemünden hat sich die FWM sichern lassen und hier auch noch Ende der 1990er Jahre Flächen aufgekauft. Das große Gebiet „West“ favorisierte die FWM bisher; hier hat sie sieben Brunnen ausgebaut und mit einem monatelangen Pumpversuch 2000/2001 testen lassen.
Die Brunnen gingen bis heute nicht in Betrieb. Aus verschiedenen Gründen, wie Diplomgeologe Dr. Heimbucher (Nürnberg) in Hofstetten ausführte. Unter anderem müssten das Schutzgebiet „West“ wesentlich ausgeweitet und weitere Untersuchungen angestellt werden. Die Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Main-Spessart zur Schutzgebietsausweitung und zur Wasserentnahme „ruhen“ seither. Rund zwei Millionen Euro hat die FWM nach eigenen Angaben in Hofstetten bisher investiert.
Obwohl kein Trinkwasser gefördert wird und womöglich nie gefördert werden kann, gelten die Beschränkungen aller drei Wasserschutzgebiete weiter. „Wasserschutzgebiete auf Verdacht“ nennt das BI-Vorsitzender Heilgenthal. Auch die Stadt Gemünden hat bisher nicht auf das Schutzgebiet ihres zerstörten Brunnens im Stadtteil verzichtet.
Der Fachmann der BI, Otto Heimbucher, hat die Ergebnisse des Pumpversuchs, die Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamt Würzburg dazu und die Vorgaben des Freistaats Bayern ausgewertet. Er kommt zu dem Schluss, dass die gesamte Gemarkung Hofstetten zur Trinkwassergewinnung ungeeignet ist. Die Versammlung nahm das erleichtert mit Beifall auf.
Heimbucher führte aus, was zum Teil auch das Wasserwirtschaftsamt ermittelt hat. Sein Fazit: „Wir haben hier (in Hofstetten) kein Trinkwasser, wir haben hier bestenfalls Rohwasser.“
Rohwasser aber müsste zur Nutzung als Trinkwasser aufbereitet werden, und das lehne der Freistaat Bayern für neue Trinkwassergewinnungsanlagen generell ab. Sollten die Brunnen unwahrscheinlicherweise dennoch in Betrieb gehen, müsste das Schutzgebiet erheblich und möglicherweise bis nach Langenprozelten ausgeweitet werden. Hofstetten samt seinem Friedhof fiele in die Schutzzone II – „eine Ortschaft schließt aber ein Schutzgebiet aus“. Grundsätzlich schon sei das Wasser im Bereich Hofstetten nicht schützbar, da dem sandigen und kiesigen Schwemmland die üblicherweise geforderten, meterdicken Deckschichten zur Filterung des Oberflächenwassers fehlen.
Das alles sei dem Landratsamt seit langem bekannt, so Dr. Heimbucher. Es müsste die Schutzgebietsverordnungen aufheben, folgerte er. „Was ist jetzt nötig, wie kann man das Landratsamt zwingen“, fragte Landtagsabgeordnete Simone Tolle (Arnstein). „Appellieren Sie an die Einsichtsfähigkeit des Landratsamts! Das hat mit dem bisherigen Landrat (Armin Grein) nicht funktioniert“, antwortete der Geologe. Wenn das nicht fruchte, solle ein Hofstettener einen Normenkontrollantrag stellen, denn die Schutzgebietsausweisung „ist eigentlich nicht legal“.
Wörtlich sagte Otto Heimbucher: „Ich kann das Verhalten des Landratsamts nicht akzeptieren, das über Jahre die Aussichtslosigkeit klar erkannt hat und die Verordnung längst hätte aufheben müssen. (...) Ich habe hundertprozentig überhaupt keine Bedenken: Es wird hier kein neues (größeres) Schutzgebiet geben oder einer Normenkontrollklage standhalten.“