zurück
Karlstadt
Wieso wir demnächst unseren Führerschein umtauschen müssen
Rund 15 Millionen Papier-Führerscheine sind angeblich derzeit noch im Umlauf und die meisten Lichtbilder darauf haben mittlerweile kaum noch Ähnlichkeit mit der Person, für die die Dokumente damals vor 50 Jahren ausgestellt worden sind. Meist sind die "alten Lappen" auch abgegriffen und kaum noch leserlich. Aber das ist nicht der eigentliche Grund, weshalb Autofahrer bis 2033 schrittweise neue Fahrerlaubnisse bekommen sollen.
Das endgültige Aus kommt für die "alten Lappen". Wegen der Datenlesbarkeit und der EU-Konformität müssen bis 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden.
Foto: Günter Roth | Das endgültige Aus kommt für die "alten Lappen". Wegen der Datenlesbarkeit und der EU-Konformität müssen bis 2033 alle Führerscheine umgetauscht werden.
Günter Roth
 |  aktualisiert: 08.02.2024 22:55 Uhr

Rund 15 Millionen Papier-Führerscheine sind angeblich derzeit noch im Umlauf und die meisten Lichtbilder darauf haben mittlerweile kaum noch Ähnlichkeit mit der Person, für die die Dokumente damals vor 50 Jahren ausgestellt worden sind. Meist sind die "alten Lappen" auch abgegriffen und kaum noch leserlich. Aber das ist nicht der eigentliche Grund, weshalb Autofahrer bis 2033 schrittweise neue Fahrerlaubnisse bekommen sollen.

Wie Mandy Feser vom Pressereferat des Landratsamts Main-Spessart mitteilt, will die EU einen einheitlichen Führerschein einführen. Dadurch soll er für die Polizei in allen EU-Ländern leichter erkennbar und damit fälschungssicher sein. Zusätzlich will man alle Dokumente in einer Datenbank erfassen. Langfristig spielt man auch schon mit dem Gedanken für einen digitalen Führerschein, bei dem man das Smartphone statt des Kärtchens vorzeigen kann.

Wieso wir demnächst unseren Führerschein umtauschen müssen

Insgesamt müssen in Deutschland etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Weil aber dazu die Besitzer persönlich auf dem Amt erscheinen müssen, wurden die Fristen entsprechend des Jahrgangs der Inhaber gestaffelt. Am 19. Januar 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein.

Für Papier-Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der 31.1.2033, die Jahrgänge bis 1958 haben Zeit bis Januar 2022, dann kommen die Jahrgänge bis 1964, anschließend 1970 und dann die späteren, die jeweils ein Jahr länger warten können. Für alle, die jünger als 50 Jahre sind, gilt der 19.1.2025 als Stichtag. Für die Karten-Fahrerlaubnisse, die ab 1999 ausgestellt wurden, beginnen die Umtauschfristen mit dem Januar 2026, Termin für solche bis zum 18.1.2013 ist dann im Jahr 2033.

Nach 2013 ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.

Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Für den Umtausch können Sie einen Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes unter www.main-spessart.de buchen. Sie können auch ohne Termin kommen, müssen dann aber gegebenenfalls längere Wartezeiten in Kauf nehmen.

Wichtig für alte Führerscheine

Wer  noch einen älteren Führerschein (rosa oder grau) besitzt, muss sich, falls das Dokument nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Das ist ein Auszug aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister. Er enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Was benötigen Sie für den Umtausch?

  • Ihren Führerschein
  • Ein gültiges Ausweisdokument
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Antragsgebühr in Höhe von 25 Euro
Quelle:
 
Themen & Autoren / Autorinnen
Karlstadt
Günter Roth
Autofahrer
Biometrik
Europäische Union
Führerschein
Passbilder
Polizei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Blum66
    Wieder ein EU Beschluss mit einem wahnsinnig großen Aufwand und Bürokratie und natürlich auch wieder mit Kosten verbunden. Ich fahre nicht ins Ausland , ich fliege nur wenn es wieder möglich ist . Aber das bringt wahrscheinlich auch wieder Bussgelder wenn man den Alten behält. Auch schön.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    Schlimm genug, daß die MP-Reporter Berichten über Trunkenheit im Verkehr, Gerichtsverhandlungen etc. ständig die Begriffe Fahrverbot, Fahrerlaubnis(-entzug), Einziehung des Führerscheins verwechseln.

    Aber zumindest für diesen Artikel, wo es gerade um den Führerschein geht, hätte sich der Autor über die Begrifflichkeiten informieren können......
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • traumfrau
    Mir fehlt die Verhältnismäßigkeit!

    Wenn jemand VOR 1953 geboren ist, hat er Zeit bis 2033 - wenn jemand am 01.01.1953 geboren ist, muss er ELF Jahre vorher tauschen???

    Das Bild in meinem alten grauen Lappen schmeichelt mir zwar ein wenig, aber an meinem Fahrverhalten wird ein neuer FS, den ich mir mit großem Aufwand besorgen soll, auch nichts ändern...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • florian.stenger@arcor.de
    und wo so man ein passfoto machen lasse +

    und wo soll man ein passfoto machen lassen wenn alles geschlossen ist
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • ralf.zimmermann@mainpost.de
    Die Stichtage sind auch beim Bundesverkehrsministerium einzusehen, als Stichtag für Personen, die vor 1953 geboren sind, wird hier ebenfalls der 19.1.2033 angegeben: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

    Herzliche Grüße

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • TZ91
    falscher Stichtag (2033??) für vor 1953 geborene - richtig muss lauten 19.01.2021 traurig
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • lukaswill@yahoo.de
    Hallo,

    unseren Informationen nach sind die Angaben im Artikel korrekt. Wenn Sie andere Quellen haben, teilen Sie diese uns gerne mit!

    Freundliche Grüße
    Lukas Will
    Digitales Management
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klaus.1960k@t-online.de
    Das Datum scheint mir logisch. Den ganz Alten will man den Umtausch halt ersparen. Wer bis 1953 den Führerschein gemacht hat ist 2033 mindestens 98 Jahre alt. So viele wird´s dann nicht mehr geben die in diesem Alter noch fahren bzw. eine gültige Fahrerlaubnis brauchen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    @unterfrank: das rechnest du besser nochmal nach....
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • klaus.1960k@t-online.de
    @nogel: Warum? 1953 muss er/sie mindestens 18 gewesen sein. Größer/gleich 18 plus 2033 minus 1953 ist mindestens 98.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • steffen.cyran@freenet.de
    muß ich es wirklich erklären? Es ist von GEBURTSjahr 1953 die Rede, und nicht vom Ausstellungsdatum des Führerscheins.

    Vor 1953 Geborene sien somit 2033 mindestens 80 Jahre alt, nicht 98.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten