Rund 15 Millionen Papier-Führerscheine sind angeblich derzeit noch im Umlauf und die meisten Lichtbilder darauf haben mittlerweile kaum noch Ähnlichkeit mit der Person, für die die Dokumente damals vor 50 Jahren ausgestellt worden sind. Meist sind die "alten Lappen" auch abgegriffen und kaum noch leserlich. Aber das ist nicht der eigentliche Grund, weshalb Autofahrer bis 2033 schrittweise neue Fahrerlaubnisse bekommen sollen.
Wie Mandy Feser vom Pressereferat des Landratsamts Main-Spessart mitteilt, will die EU einen einheitlichen Führerschein einführen. Dadurch soll er für die Polizei in allen EU-Ländern leichter erkennbar und damit fälschungssicher sein. Zusätzlich will man alle Dokumente in einer Datenbank erfassen. Langfristig spielt man auch schon mit dem Gedanken für einen digitalen Führerschein, bei dem man das Smartphone statt des Kärtchens vorzeigen kann.
Insgesamt müssen in Deutschland etwa 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Weil aber dazu die Besitzer persönlich auf dem Amt erscheinen müssen, wurden die Fristen entsprechend des Jahrgangs der Inhaber gestaffelt. Am 19. Januar 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein.
Für Papier-Führerscheine, die vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurden, entscheidet das Geburtsdatum des Inhabers. Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der 31.1.2033, die Jahrgänge bis 1958 haben Zeit bis Januar 2022, dann kommen die Jahrgänge bis 1964, anschließend 1970 und dann die späteren, die jeweils ein Jahr länger warten können. Für alle, die jünger als 50 Jahre sind, gilt der 19.1.2025 als Stichtag. Für die Karten-Fahrerlaubnisse, die ab 1999 ausgestellt wurden, beginnen die Umtauschfristen mit dem Januar 2026, Termin für solche bis zum 18.1.2013 ist dann im Jahr 2033.
Nach 2013 ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Ziel des Plans ist es, bis 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - ab dann verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
Der neue Führerschein ist dann 15 Jahre gültig. Für den Umtausch können Sie einen Termin in der Führerscheinstelle des Landratsamtes unter www.main-spessart.de buchen. Sie können auch ohne Termin kommen, müssen dann aber gegebenenfalls längere Wartezeiten in Kauf nehmen.
Wichtig für alte Führerscheine
Wer noch einen älteren Führerschein (rosa oder grau) besitzt, muss sich, falls das Dokument nicht von der Behörde Ihres jetzigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, von genau dieser ausstellenden Behörde eine sogenannte Karteikartenabschrift vorlegen. Das ist ein Auszug aus dem dortigen Fahrerlaubnisregister. Er enthält Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Was benötigen Sie für den Umtausch?
- Ihren Führerschein
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrisches Passbild
- Antragsgebühr in Höhe von 25 Euro
Aber zumindest für diesen Artikel, wo es gerade um den Führerschein geht, hätte sich der Autor über die Begrifflichkeiten informieren können......
Wenn jemand VOR 1953 geboren ist, hat er Zeit bis 2033 - wenn jemand am 01.01.1953 geboren ist, muss er ELF Jahre vorher tauschen???
Das Bild in meinem alten grauen Lappen schmeichelt mir zwar ein wenig, aber an meinem Fahrverhalten wird ein neuer FS, den ich mir mit großem Aufwand besorgen soll, auch nichts ändern...
und wo soll man ein passfoto machen lassen wenn alles geschlossen ist
Herzliche Grüße
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
unseren Informationen nach sind die Angaben im Artikel korrekt. Wenn Sie andere Quellen haben, teilen Sie diese uns gerne mit!
Freundliche Grüße
Lukas Will
Digitales Management
Vor 1953 Geborene sien somit 2033 mindestens 80 Jahre alt, nicht 98.