
Er kann es einfach nicht lassen: zum zweiten Mal saß jetzt ein 57-jähriger Mann innerhalb von etwas über einem Jahr auf der Anklagebank des Amtsgerichts Gemünden. Und wieder lautete die Anklage auf Besitz kinder- und jugendpornografischer Bilder. Dieses Mal waren es 1771 Bilder nackter Mädchen und Jungen unter 14 Jahren sowie 788 Bilder mit Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren.
Vor über einem Jahr war es die Freundin eines Sohnes des Mannes, die die Ermittlungsbehörden auf die Spur ihres künftigen Schwiegervaters gebracht hat. Sie hat die zahlreichen Dateien auf dem Mobilfunktelefon des Mannes gesehen und ihn bei der Polizei angezeigt. In seiner damaligen Verhandlung gab der Angeklagte an, dass er nur die entsprechenden Seiten aufgerufen, sich die Bilder nur angesehen aber nicht abgespeichert hat. Die kriminalistische Untersuchung hatte die Aussage des Mannes bestätigt. So wurden die Dateien nur im Cache-Speicher gefunden.
Therapie für Sexualstraftäter steht bevor
Zehn Monate auf Bewährung, dazu eine Geldstrafe an den Weißen Ring sowie das Bemühen auf einen Therapieplatz für Sexualstraftäter bei der Beratungsstelle der Caritas in Würzburg waren als Bewährungsauflage Teil der damaligen Strafe. Angetreten hat der Mann seine Therapie noch nicht. Er konnte dem Gericht allerdings ein aktuelles Schreiben der Caritas vorlegen, dass die Therapie bevorsteht, jedoch noch kein Datum.
Jetzt war es ein Nachermittlungsauftrag, über den das neuerliche Anschauen des Mannes von kinder- und jugendpornografischen Bildern auf zwei Mobiltelefonen aufgedeckt werden konnte. Während die 1771 Dateien wieder nackte Mädchen und Jungen bis zum Alter von 14 Jahren zeigten, gingen die 788 Dateien mit Jugendlichen wesentlich weiter. Sie zeigten auch Geschlechtsverkehr und verschiedene sexuelle Praktiken.
Viele Freunde haben sich nach der Verurteilung von dem Mann abgewandt
"Ich bin auf die Seiten gekommen, hab mir die Bilder angesehen, aber nicht abgespeichert", betonte der arbeitsuchende Mann auch in der jüngsten Verhandlung. Und auch, wie beim letzten Mal, waren die Dateien wieder nur im Cache-Speicher der Mobiltelefone. "Wie haben sie sich denn beim Ansehen der Bilder gefühlt?", wollte Strafrichter Sven Krischker von dem Mann wissen. Er habe sich anfangs daraufhin selbst befriedigt, gab der Angeklagte Auskunft. Er war auch mit der ersatzlosen Einziehung seiner beiden beschlagnahmten Handys einverstanden.
Weiter wollte Richter Krischker von dem Mann wissen, was sich in seinem Umfeld nach der letzten Verurteilung geändert hat. Viele seiner damaligen Freunde haben sich von ihm abgewandt, lautete eine Antwort. In der Familie habe man sich wieder angenähert und auch mit der Freundin des Sohnes, die ihn damals angezeigt hat, hat sich der Umgang wieder gebessert.
Das Gesetz sieht für diese Taten einen Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, sagte die Staatsanwältin. In ihrem Antrag regte sie unter Einbeziehung der früheren Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, vor. Der Verteidiger eine von einem Jahr und sechs Monaten. Das von Angeklagten bereits angenommene Urteil lautete auf einem Jahr und neun Monaten, für dreieinhalb Jahre zur Bewährung.