zurück
Lohr
Wieder mehr Hausärzte im Bereich Lohr
Bearbeitet von Monika Büdel
 |  aktualisiert: 19.02.2023 02:24 Uhr

Im Hausarztbezirk Lohr droht Unterversorgung. Was bedrohlich klingt, ist in diesem Zusammenhang eine Verbesserung. Bislang galt nach Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) der Bereich Lohr und Umgebung als unterversorgt. Drei Ärzte oder Ärztinnen sind laut KVB neu dazugekommen. Wo in Lohr und Umkreis, verrät die KVB nicht und nennt Datenschutz als Grund.

Auch die Ärzteschaft im Planungsbereich erfährt laut Information aus Medizinerkreisen von der KVB nichts über neue Kolleginnen und Kollegen. Bekannt ist, dass zwei Hausärztinnen in der Praxis von Manuela Rubenbauer Lohr hinzugekommen sind. Laut einer Pressemitteilung der KVB von voriger Woche sind nun 16 Hausarztstellen im sogenannten Planungsbereich Lohr mit 16 Personen besetzt. Das entspricht nach KVB einem Versorgungsgrad von 82,4 Prozent. Nach deren Einstufung gilt ein Gebiet als unterversorgt, wenn der Wert bei 75 Prozent und darunter liegt.

Pro Arzt 1862 Einwohner

Die KVB teilt weiter mit, dass durch die drei Neuzugänge der Altersdurchschnitt von 58,5 auf 55,8 gesunken ist. Ein Blick in den Versorgungsatlas der KVB zeigt, dass das kein Grund zum Jubel ist: 37,5 Prozent der hier tätigen Hausärzte und -ärztinnen sind über 60 Jahre alt. Der Durchschnitt in Bayern beträgt 35,7 Prozent.

Um einen 100-prozentigen Versorgungsgrad zu erreichen, müssten 19 Hausärzte im Planungsbereich tätig sein. Bei den derzeit praktizierenden 16 Medizinern kommt auf 1862 Einwohner ein Hausarzt. Zum Planungsbereich Lohr gehören neben der Stadt Lohr Frammersbach, Partenstein, Neuhütten, Wiesthal, Rechtenbach, Neuendorf, Neustadt und Steinfeld.

Für Lohr werden 13 Hausärzte angegeben, für Partenstein, Steinfeld und Wiesthal je einer. Die Karte berücksichtigt nicht, dass zwei Hausärzte in Frammersbach praktizieren, weil sie am Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) des KfH in Lohr angestellt sind. Frammersbach gilt als Filiale des MVZ.

Ärztevereinigung und Kassen

Dem Bedarfsplan liegt laut KVB die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zugrunde. Diese beinhaltet eine bundeseinheitliche Planungssystematik. Auf deren Basis stellt die Kassenärztliche Vereinigung im Einvernehmen mit den Krankenkassen den Bedarfsplan auf und schreibt ihn fort, ist auf der Internetseite der KVB nachzulesen. Sie ist für die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zuständig. Es handelt sich dabei um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten angehören müssen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Ihm gehören an: die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Lohr
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Hausärzte
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Kassenärzte
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Stadt Hofheim
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top