Vor 195 Jahren, am 30. Oktober 1819, wurde das badische Amt Steinfeld im einstigen Gemeindewirtshaus „Stern“ an Österreich und einen Tag später an die Krone Bayerns zurückgegeben. Dem Amte Steinfeld, das dem Großherzogtum Baden 1803 zugeschlagen wurde, gehörten die innerhalb des Maindreieckes liegenden liegenden Gemeinden Ansbach, Birkenfeld, Erlach, Greußenheim, Karbach, Pflochsbach, Roden, Sendelbach mit Mariabuchen, Steinfeld, Waldzell und Zimmern an.
Ein buntes Kartenbild bieten die Landesteile, die vor etwa mehr als 190 Jahren zum bayerischen Untermainkreis zusammen geschlossen wurden. Zu den beiden größten, selbstständigen Staaten, dem Großherzogtum Würzburg und dem Fürstentum Aschaffenburg, traten unter anderem fuldaische Ämter an der Saale und in der Rhön, hessische Gerichte an der Kahl und im Odenwald, die Gebiete der Fürsten von Löwenstein-Wertheim, Schwarzenberg, Leinigen, der Grafen von Castell, Schönborn, Rechteren-Limbura, der Reichsstadt Schweinfurt, zerstreute Besitzungen der Reichsritterschaft sowie Gebiete der Abteien und Klöster. Nahezu zwei Jahrzehnte dauerten die Verschiebungen der Landeshoheit an; Staatsverträge, die die jeweiligen Tauschgeschäfte besiegelten, gibt es eine ganze Reihe.
Ein Ergebnis mehrerer Verträge und zugleich ein Beispiel dafür, wie rücksichtslos Land und Leute verhandelt wurden, nur um die Besitzverhältnisse der Herrschaften auszugleichen, war auch das Amt Steinfeld, das als letzte Erwerbung Bayerns 1819 zu dem am 20. Februar 1817 neu formierten Untermainkreis trat.
Von der uralten Kulturstätte am Ostrand des Spessarts, dem Kloster „Rorlach“, mag die Verteilung des Landstrichs im Maindreieck ausgegangen sein. Hier hatte St. Burkard, der erste Bischof zu Würzburg, ein Kloster gegründet, das sich der Gunst der fränkischen Könige er-freute und später als mächtige Abtei Neustadt am Main eine Stütze christlicher Kultur im ganzen Waldsassengau wurde. Schon im Jahre 1000 schenkte Kaiser Otto dem Stifte des hl. Kilian den Waldsassengau mit allen Rechten. Schon damals wird Steinfelden (1007) Bavaria IV, S. 361), urkundlich genannt.
Nach der Säkularisation des Fürstbistums Würzburg kam der größte Teil des verweltlichten Gebiets an Kurbayern 1803. Das seither würzburgische Amt Rothenfels wurde abgetrennt und durch den Reichsdepudations-Hauptschluss an das fürstliche Haus Löwenstein-Wertheim gegeben. Drei Jahre später teilte man dieses Amt und sprach die rechts des Maines gelegenen Orte im Mainviereck dem Fürstenprimas Karl Theodor von Dalberg, dem Herrn von Aschaffenburg, die linskmainischen Besitzungen Baden zu. Dadurch entstand des badische Amt Steinfeld.
Die Gerichtsbarkeit übte anfänglich der Fürst von Wertheim aus, bald kam jedoch das Amt unter die Justiz- und Polizeiverwaltung Badens und wurde dem II. Landratsamte Wertheim unterstellt. In Steinfeld befand sich ein Rentamt, das erst 1826 aufgehoben und mit dem Rentamte Lohr vereinigt wurde. Die Ge-fälle wurden zeitweilig an die „Steuereinnehmerei Steinfeld zu Karbach“ entrichtet. Der badische Vogt hatte seinen Sitz in Steinfeld; in Karbach wohnte ein Steuer-Untereinnehmer.
„Am 30. Oktober 1819 geschah in dem Orte Karbach der feierliche Akt der Besitznahme des Amtes Steinfeld, nachdem die Pflichtentlassung durch den großherzoglich badischen Kommissär, den Regierungsdirektor Stumpf, und dem herzoglich, badischen Kommissär, den dirigierenden Kreisrat von Berg, erfolgt war. Der neu erworbene Distrikt wurde dem Herrschaftsrichter zu Rothenfels zugeteilt. Die beiden Kommissäre wurden bei ihrer Abfahrt nach Rothenfels ebenso feierlich wie bei ihrer Ankunft begrüßt. Mehrere Einwohner begleiteten die Wagen zu Pferde. Auf der Burg zu Rothenfels war gleichfalls ein feierlicher Empfang vorbereitet. Die angesehensten Beamten des Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Rosenberg, die Vorstände der Regierungs- und Domänenkanzlei und geheimen Räte waren anwesend, und die Feierlichkeit schloss mit einer reich besetzten Tafel.
Die Übernahme fand im „gemeinen Wirtshaus“ zu Karbach, dem „Sternwirtshaus“, 1703 erbaut, statt. Es blieb bis 1799 Gemeindeeigentum, wurde alle Jahre neu verstrichen, und wurde dann um 2800 fr. Gulden an einen Mitnachbar zu Karbach versteigert. Versammlungsraum der Gemeinde oder des Gerichtes war „das große Zimmer“ (Tanzsaal) samt Nebenzimmer, im I. Stock über dem Rundbogen.
Das große Ereignis wurde durch Tanzbelustigungen im „Adler“, „Lö-wen“ und „Grünem Baum“ festlich begangen. Nach der Überlieferung sollen im letztgenannten Gasthaus die „Karbacher Tänzerinnen dermaßen getobt haben, dass sie mit ihren hohen Bänderhauben an die Zimmerdecke stießen“. Der damals in Karbach entstandene Jubel über die Einverleibung an Bayern mag darin begründet sein, dass das badische „Regiment“ manche Härten empfinden ließ bei der der strengen Durchführung seiner Anordnungen und der Aufräumung vom Volke lieb gewonnener Sitten.
Die Zeit des Bestehens des Amts Steinfeld stand im ganzen Frankenland unter dem Zeichen bitterster Not. Napoleonische Heerscharen brachten ungeheure Quartierlasten für den Einzelnen und drückende Gemeindeschulden.
Daher war es nur begreiflich, das die Wiedervereinigung des Amtes Steinfeld mit den umliegenden Bezirken unter der Herrschaft Bayerns von der Bevölkerung mit Freuden begrüßt wurde. Nach dreizehnjährigem Bestande verschwand so die badische Enklave aus dem Kartenbild des Untermainkreises und wurde den Landgerichten Lohr und Rothenfels zugeteilt.