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Marktheidenfeld
Wie sich auswirkt, wenn der Wähler kumuliert und panaschiert
Das Kommunalwahlrecht meint es mit dem Wähler gut. Er kann Schlusslichter nach vorne wählen und seine Stimme über Listen hinweg vergeben. Ein Beispiel, was das bedeuten kann.
Symbolbild Wahl
Foto: Norbert Försterling | Symbolbild Wahl
Michael Deubert
 |  aktualisiert: 08.02.2024 20:05 Uhr

Als kompliziert wird manchmal das bayerische Kommunalwahlrecht bezeichnet. Aber das ist schlicht falsch. Richtiger wäre es, von einem besonders wählerfreundlichen Kommunalwahlrecht zu sprechen. Geregelt ist es im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Was das für Folgen haben kann, sei hier am Beispiel der Marktheidenfelder Stadtratswahl erklärt.

Die Wähler haben nicht nur eine Stimme, die sie einem unveränderlichen Wahlvorschlag geben können. Vielmehr dürfen sie panaschieren und kumulieren und so personenbezogen wählen. Panaschieren heißt, dass ein Wähler Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen Stimmen geben kann. Kumulieren, auch Häufeln genannt, bedeutet, dass der Wähler einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann.

Ein Listenkreuz setzen nicht viele Wähler

Insgesamt hat jeder Wähler grundsätzlich so viele Stimmen wie Mandate zu vergeben sind, ausnahmsweise bis zu doppelt so viele Stimmen. Selbstverständlich kann ein Wähler durch ein so genanntes Listenkreuz einen Wahlvorschlag unverändert annehmen und keinerlei Präferenzen setzen. Aber das machen viele eben nicht.

Bei der Wahl zum Marktheidenfelder Stadtrat am 15. März dieses Jahres hatte jeder Wähler 24 Stimmen, weil 24 Stadträte zu wählen waren. Nur der Vollständigkeit halber: Dazu kommt dann noch der direkt gewählte 1. Bürgermeister.

Wie sich die Möglichkeit der sehr freien Vergabe von Stimmen bei der Wahl zum Marktheidenfelder Stadtrat am 15. März ausgewirkt hat, wird hier an einigen Beispielen dargestellt. Sie belegen, dass die Wähler häufig andere Präferenzen hatten als die politischen Gruppierungen bei der Aufstellung ihrer Listen und dass die Entscheidung der Wähler mehr eine Persönlichkeitswahl als eine Parteienwahl gewesen ist.

Um 14 Plätze nach vorne gesprungen

Im Wahlvorschlag der CSU, die acht Mandate gewonnen hat, wurde Michael Carl um neun Plätze von Listenplatz elf auf Platz zwei "vorgewählt", Mario Riedmann sogar um 14 Plätze von Listenplatz 22 auf Platz acht. Bei unveränderlichen Listen hätten weder Carl noch Riedmann einen Sitz im Stadtrat errungen. Nicht im Stadtrat wären auch die folgenden Kandidaten: Im Wahlvorschlag proMAR (fünf Mandate) wurde Klaus Hock von Listenplatz neun auf Platz drei "vorgewählt", bei den Freien Bürgern (ebenfalls fünf Mandate) Tobias Bernstein von Listenplatz sieben auf Platz zwei, Bernhard Kempf von Listenplatz 14 auf Platz fünf.

Bei Bündnis 90 / Die Grünen (vier Mandate) schaffte Xena Hospes den Sprung von Listenplatz sieben auf Platz eins. Bei der SPD (zwei Mandate) schaffte Martin Harth zwar lediglich einen Sprung von Listenplatz drei auf Platz zwei, konnte damit aber wieder in den Stadtrat einziehen.

Dass eine gute Platzierung auf dem Wahlvorschlag keine "Garantie" für den Erfolg ist, belegen als "Negativ"-Beispiele die Kandidaten auf Platz vier der Vorschläge von CSU und Freie Wähler: Bei der CSU kam der Kandidat auf Platz vier der Liste nur auf Platz zehn nach Stimmen, bei den Freien Wählern kam der Kandidat auf Platz vier der Liste sogar nur auf Platz elf nach Stimmen. 

 
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