Was für eine Aufregung um die Scheidung des aus Lohr stammenden Georg Kunkel: Reichsweit entwickelte sie sich zu einem der aufsehenerregendsten juristischen Streitfälle des 18. Jahrhunderts. Seine Frau Maria hatte den Hofrat 1772 vor die Tür gesetzt. Ein unerhörter Vorgang. Georg Kunkel wollte, dass sie seine Frau bleibt, und versuchte dies Hilfe mächtiger Unterstützer und ruppiger Methoden durchzusetzen. Mehrere Kurfürsten, der Reichstag, der deutsche Kaiser und sogar der französische und der englische König mischten in der Sache mit. In einem Brief von 1774 hat auch der junge Goethe den Fall erwähnt ("Die Kunckel hat dem Magistrat viel Schererey gemacht").
Aus der Vergessenheit hervorgeholt hat den Scheidungskrieg der inzwischen pensionierte Frankfurter Geschichtslehrer Udo Stein. Seine Recherchen hat er 2017 in einem Aufsatz im Band "Frankfurter Frauengeschichte(n)" veröffentlicht. Auch eine von Marias Anwalt Hieronymus Peter Schlosser verfasste Prozessschrift von 1774, in der Georg Kunkel nicht gut wegkommt, gibt Aufschluss über das, was damals passiert ist. Dort heißt es über die Anfänge der Geschichte: "Marie Margarete Elisabete Steinam, eines Frankfurter Bürgers und Handelsmanns Tochter, hatte das Unglück in ihrem 15ten Jahr, oder dem Jahr 1760, den damaligen Notar bey höchstpreißlichem Kammergerichte, Herrn Georg Kunkel, zu heurathen."
Marias Vater, der Weingroßhändler Adam Steinam, war aus Tauberbischofsheim zugewandert. Georg Kunkel, 1736 in Lohr geboren, stammte ebenfalls aus einer angesehenen Familie. Sein Großvater mütterlicherseits war der aus Frankreich eingewanderte Guillaumes Brument, Gründer der Lohrer Spiegelmanufaktur. Die Familie seines Vaters handelte mit Holz aus dem Spessart, sein Vater übte zudem das Amt eines "kurmainzischen Floßmeisters" aus.
Georg Kunkel hatte in Mainz studiert und – offensichtlich unterstützt von der kurfürstlichen Regierung in Mainz – die begehrte Anstellung als Notar am Reichskammergericht in Wetzlar erhalten, das neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs war.
Nach Maria Kunkels Aussage ging die erste Summe, die das junge Ehepaar ausgab, an einen "Chirurgen", der ihren Mann "von einer geheimen Krankheit, die nicht zum Ehestand gehört" erlöste. Dass er unter einer Geschlechtskrankheit litt, ging auch aus dem Briefwechsel mit seinem Mainzer Arzt hervor.
In Wetzlar verhalfen Richter und Adelige Georg, der am Gericht Zugang zu geheimen Prozessakten hatte, zum Titel eines bischöflichen speyerischen Hofrats. Allen voran: der damalige Fürstbischof von Speyer, Franz Christoph von Hutten zum Stolzenberg (1706–1770) aus Steinbach. Mit dem Titel waren keine Aufgaben am Hof oder in der Regierung des Hochstifts Speyer und auch keine Bezahlung verbunden, doch erwartete man wohl, dass sich Kunkel gelegentlich mit Informationen in Speyerischen Prozesssachen am Reichskammergericht erkenntlich zeigen würde.
Georg und seine attraktive, junge Frau waren Teil der High Society in Wetzlar. 1767 jedoch begann die Ehe zu kriseln. Damals untersuchte eine "hohe kayserliche und Reichsvisitation" das Gericht, an dem Kunkel arbeitete. Wegen Korruptionsvorwürfen und Vertuschungsversuchen musste er sein Amt aufgeben.
Die Eheleute zogen nach Frankfurt, wo Kunkel trotz seiner Vorgeschichte Gesandter des Trierer Kurfürsten wurde. Allerdings genoss er aufgrund der Wetzlarer Geschehnisse nicht den besten Ruf. Er entwickelte sich mehr und mehr zum katholischen Eiferer. Maria Kunkel entfremdete sich von ihrem Mann, verkehrte mit Protestanten und lernte den Kaufmann Martin von Busch kennen.
Obwohl 1771 eine Tochter zur Welt kam, wollte sich Maria im Jahr darauf scheiden lassen. Mit Hilfe ihrer Familie wurden Aussagen einer jungen Frau protokolliert, mit der ihr Mann angeblich sexuelle Kontakte hatte. Schließlich vollzog sie eigenmächtig die Trennung von Tisch und Bett, indem sie ihren Mann hinauswarf. Dass ihr Mann diese unerhörte Handlung nicht hinnehmen wollte, war vorauszusehen. Einen Termin bei dem für Ehekonflikte zuständigen "Commissio perpetua" am katholischen Geistlichen Gericht in Mainz ließ seine Frau platzen. Das kirchliche Gericht, das dahinter Ungehorsam und Trotz vermutete, verfügte per Dekret, dass sie gefälligst sofort zu ihrem Mann zurückzukehren habe.
Mit Unterstützung des Trierer Kurfürsten Clemens Wenzeslaus verlangte Georg Kunkel von Frankfurt die Auslieferung seiner Frau. Dann nahm er die Sache selbst in die Hand: Er wollte sie mit Hilfe eines Trupps Frankfurter Stadtsoldaten entführen und in ein Kloster sperren lassen. Der nächtliche Überfall auf ihre Wohnung in der Nähe des Doms scheiterte jedoch, weil Kunkels Brutalität den Begleitern missfiel und weil sich seine Frau versöhnlich gab.
Durch den Entführungsversuch sah sich das Geistliche Gericht offenbar gezwungen, ihr entgegen zu kommen. Vor Gericht, wo es unter anderem um seine Geschlechtskrankheit ging, kam es zu einem Vergleich: Man einigte sich unter Bedingungen darauf, getrennt zu leben. Die Tochter sollte bei der Mutter bleiben, Kunkel Unterhalt zahlen. Das Gericht ließ dies unter der Auflage zu, dass sich die Eheleute von aufsehenerregendem Umgang fernhalten und sie das Kind katholisch erziehen sollte. Der Frankfurter Magistrat sah die Trennung des Ehepaares jedoch als dauerhaft an und gab ihrem Antrag, wieder das Frankfurter Bürgerrecht zu erhalten, statt.
Ihr Mann und die katholische Geistlichkeit versuchten nachzuweisen, dass sie gegen die Trennungsbedingungen verstieß. Im Februar 1773 konvertierte Maria Kunkel zum Protestantismus. Schließlich forderte der Kurfürst von Trier, Maria Kunkel, die er nach wie vor als seine Untertanin betrachtete, an ihn auszuliefern. Sie sollte in einem Kloster isoliert werden, so der Plan. Aber Frankfurt weigerte sich, eine Frankfurter Bürgerin an eine fremde Macht auszuliefern.
Maria Kunkel wandte sich an die Vertretung der protestantischen Stände am Reichstag
Maria Kunkel wandte sich an das Corpus Evangelicorum, seit dem Westfälischen Frieden die Körperschaft der protestantischen Stände am Reichstag in Regensburg. Sie schrieb unter anderem: "Alle diese Einstreuungen meines ehemaligen Ehemanns laufen dahin aus, daß er mich entweder in das Unglück, die Seinige zu sein, wieder stürtzen, oder doch wenigstens mir die Gewissens- und Religions-Freyheit einschräncken will." Sie bat, dass der Frankfurter Magistrat aufgefordert werde, sie vor ihrem Mann zu schützen.
Der Trierer Kurfürst erwog, Frankfurter Kaufleute gefangen zu nehmen, um ihre Auslieferung zu erpressen. Stattdessen klagte Wenzeslaus beim Reichshofrat in Wien. Kaiser Joseph II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, unterstützte ihn und erließ das Mandat, dass sie Trierer Untertanin und auszuliefern sei.
Noch bevor der Frankfurter Magistrat entschied, wie mit dem Mandat umzugehen sei, floh sie Ende Dezember 1773 ohne Kind und Besitz nach Straßburg, wo sie sich sicher wähnte. Ersuchen, sie auszuliefern, lehnte Straßburg mit Verweis auf ihren schlechten Gesundheitszustand ab. Doch sie kam unter Hausarrest. Sie wandte sich erneut ans Corpus Evangelicorum und forderte, dass der Kaiser sein Mandat zurückziehen sollte.
Georg Kunkel schaltete den französischen König ein
Doch Georg Kunkel ruhte nicht. Jetzt wurde auch der französische König eingeschaltet. Da sich das Kurfürstentum Trier damals mit diesem in Verhandlungen über Grenzstreitigkeiten befand, wollte Versailles dem Trierer Kurfürsten Wenzeslaus entgegenkommen und befahl im Januar 1774, Maria Kunkel nach Trier auszuliefern. Doch sie flüchtete erneut.
Ende März 1774 tauchte sie, verkleidet als Mann, zusammen mit einem älteren Begleiter, im protestantischen Hannover auf, das ihr Schutz zusicherte. Der Kurfürst von Hannover war zugleich englischer König. Dennoch war es ein Leben im Versteck mit vielen Einschränkungen. Maria Kunkels Rechtsbeistand bemühte sich deshalb, das kaiserliche Mandat gegen sie aufheben zu lassen. So kam die Prozessschrift, die ihr Anwalt Kaiser und Reichstag vorlegte, zustande. Preußen unter Friedrich dem Großen und Hannover, beide protestantisch, verhalfen der Schrift beim Corpus Evangelicorum zu einer starken Wirkung. Die Scheidung war zu einem reichsweiten Politikum geworden. Schließlich lenkte der Kaiser ein und zog sein Mandat zurück, weil ihm der konfessionelle Frieden im Reich wichtiger war.
1777 wurde das Scheidungsverfahren beendet
Im September 1774 fand Maria Kunkel Zuflucht in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, wo sie sich in Groß-Gerau niederließ, um näher an der Frankfurter Heimat und ihrem Kind zu sein. Das Kind starb jedoch 1775, wohl ohne dass sie es noch einmal gesehen hatte. Ihr neuer Landesherr erwirkte, dass sie ihre Frankfurter Vermögensgegenstände wiederbekam. Weil man fürchtete, sie würde durch Mainzer Husaren entführt, wurde in dem Städtchen eine Kompanie Landmiliz stationiert. 1777 wurde das Scheidungsverfahren und damit auch die Auseinandersetzung zwischen Kurtrier und Frankfurt beendet.
In Groß-Gerau heiratete Maria Kunkel im Jahr darauf ihren Geliebten Martin von Busch. Doch schon am 9. August 1784 starb sie mit 38 Jahren.
Georg Kunkel erhielt eine Stelle am Schöffengericht in Koblenz. Wenige Jahre später musste er wegen Wahnsinns, wohl eine Folge der Syphilis, in einem Hospital untergebracht werden. Dort fiel er bald ins Delirium und starb am 30. Juli 1781, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Er wurde in Koblenz beigesetzt.