zurück
Karlstadt
Wie die Main-Spessarter das Deutschlandticket erwerben sollten
Um flexibler zu sein, wurde die für das Deutschlandticket nötige Allgemeine Vorschrift im Landkreis Main-Spessart nicht als Satzung, sondern als Allgemeinverfügung umgesetzt.
Ein 'D-Ticket' im Chipkartenformat wird anlässlich des Verkaufsstarts des Deutschlandtickets im Frankfurter Hauptbahnhof auf einem Pressetermin gezeigt.
Foto: Boris Roessler/dpa | Ein "D-Ticket" im Chipkartenformat wird anlässlich des Verkaufsstarts des Deutschlandtickets im Frankfurter Hauptbahnhof auf einem Pressetermin gezeigt.
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 24.04.2023 02:29 Uhr

Dass politisches Tempo Verwaltungen überfordern kann, wurde im Ausschuss für Landkreisentwicklung, Mobilität und Digitalisierung beim Thema Deutschlandticket deutlich. Damit der Landkreis den vom Bund zugesagten Ausgleich für entgangene Einnahmen (also Zuschüsse) an die Busunternehmer auszahlen kann, bedarf es einer allgemeinen Vorschrift. Ursprünglich sollte der Ausschuss dem Kreistag empfehlen, dafür eine Satzung mit Gültigkeit ab 1. Mai zu erlassen. Davon riet die Nahverkehrsbeauftragte Monika Mützel in der Sitzung ab, weil weitere Nahverkehrstickets in Planung seien. Deshalb ermächtigten die Räte die Landrätin, die Allgemeine Vorschrift als Allgemeinverfügung einzuführen mit Gültigkeit bis zum Jahresende. Tatsächlich beschloss der Bayerische Landtag noch am gleichen Tag, dass es ab September ein 29-Euro-Ticket für Studierende und ein 1-Euro-Fahrradticket geben soll.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar