Dass politisches Tempo Verwaltungen überfordern kann, wurde im Ausschuss für Landkreisentwicklung, Mobilität und Digitalisierung beim Thema Deutschlandticket deutlich. Damit der Landkreis den vom Bund zugesagten Ausgleich für entgangene Einnahmen (also Zuschüsse) an die Busunternehmer auszahlen kann, bedarf es einer allgemeinen Vorschrift. Ursprünglich sollte der Ausschuss dem Kreistag empfehlen, dafür eine Satzung mit Gültigkeit ab 1. Mai zu erlassen. Davon riet die Nahverkehrsbeauftragte Monika Mützel in der Sitzung ab, weil weitere Nahverkehrstickets in Planung seien. Deshalb ermächtigten die Räte die Landrätin, die Allgemeine Vorschrift als Allgemeinverfügung einzuführen mit Gültigkeit bis zum Jahresende. Tatsächlich beschloss der Bayerische Landtag noch am gleichen Tag, dass es ab September ein 29-Euro-Ticket für Studierende und ein 1-Euro-Fahrradticket geben soll.
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