"In Bayern nennt man uns Kaminkehrer. Schlotfeger ist auch ok", sagt Benjamin Schreck. Und Schornsteinfeger? Das sage man nur im Rest von Deutschland. Überall gleich ist, dass es eine Aufteilung in so genannte Kehrbezirke gibt, erläutert der Obermeister der Kaminkehrerinnung Unterfranken.
Für diese Kehrbezirke, deren Aufteilung historisch bedingt ist, gibt es sei 2013 ein Bewerbungsverfahren. Wer den Zuschlag erhält, ist für sieben Jahre bevollmächtigt als Bezirksschornsteinfegermeister oder -meisterin. Anfang diesen Jahres wurden in Unterfranken 76 Kehrbezirke neu ausgeschrieben, elf davon im Landkreis Main-Spessart.
Punktekatalog für die Bewerbung auf einen Kehrbezirk
"Grundsätzlich", so Schreck, "kann sich jeder mit entsprechender Qualifikation und Arbeitserlaubnis auf einen Kehrbezirk bewerben." Die Auswahl erfolge anhand eines Punktekatalogs: Qualifikationen, Schulungen, Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr oder Auszubildende. All dies bringe, neben anderem, den Kaminkehrer oder die Kaminkehrerin auf der Bewerberliste nach oben.
"Dieses Punktesystem macht Sinn", erklärt Schreck. "Es ist sozusagen ein Zwang zur Weiterbildung." Und die sei auch notwendig, denn: Die primäre Aufgabe der Bezirksschornsteinfegenden sei, so Schreck, seit Fall des Kehrmonopols im Jahr 2013 nicht mehr das Kehren des Kamins. "Wir sind nun vorrangig zuständig für die Abnahme von neuen Öfen und Heizanlagen, die Feuerstättenschau sowie die Energieberatung." Die Technik entwickle sich sehr schnell weiter, und auch Gesetze und Regeln änderten sich häufiger als früher. Das Punktesystem habe daher Vorteile, auch für die Kundschaft: "Wir halten mit dem neuen System das Niveau unserer Arbeiten hoch."
Und was, wenn ein Bezirksschornsteinfeger oder eine -fegerin mit Haus, Hof und Familie den eigenen Kehrbezirk verliert? Schreck: "Wenn jemand kommt, der besser ist? Nun, dann muss man schauen, dass derjenige, der gehen muss, sein Auskommen hat." Ein solcher Konflikt sei ihm aber bisher nicht bekannt und es gäbe außerdem eine kleine Bestandshilfe: "Wer sich auf seinen aktuellen Kehrbezirk neu bewirbt, startet mit einer höheren Punktzahl."
Früheres System führte zu Zwangsversetzungen
Schreck sieht das Punktesystem als Vorteil für die Kaminkehrinnen und -kehrer. "Früher, da gab es für ganz Unterfranken eine einzige Liste." Die Reihenfolge habe sich nach dem Datum der bestandenen Meisterpüfung gerichtet. Schreck: "Wer auf der Liste oben stand, bekam einfach den nächsten freien Kehrbezirk zugeteilt." Heute gäbe es solche Zwangsversetzungen nicht mehr.
Wer seinen zugeteilten Kehrbezirk vor Ablauf der sieben Jahre wechseln möchte, könne dies laut Schreck tun. "Es gibt jedoch eine Sperre von zwei Jahren."
Kundinnen und Kunden wiederum haben die freie Wahl, von wem sie ihren Kamin kehren lassen möchten; unabhängig von Bezirksschornsteinfeger oder -fegerin. Schreck: "Manchmal stimmt die Chemie einfach nicht." In dem Falle könnten Hausbesitzende unter den zugelassenen Betrieben wählen.
Der Obermeister erklärt, was in der Praxis passiert, wenn nun jemand Neues einen Kehrbezirk übernimmt. "Dann kündigt er oder sie das in der Regel bei der Kundschaft an." Spätestens bei der nächsten Feuerstättenschau, die zweimal in sieben Jahren stattfindet, merke man es dann. In den elf neu ausgeschriebenen Kehrbezirken in Main-Spessart wird sich niemand umgewöhnen müssen. Laut Regierung von Unterfranken bleibt alles beim alten.