
Den Weg ans Amtsgericht Gemünden hätte sich ein 41-jähriger Angeklagter lieber sparen sollen. So wären ihm einige Kosten erspart geblieben. "Ausloten", ob sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl lohnt, war das Ziel seines Verteidigers, wie dieser zu Beginn der Verhandlung erklärte. Gelohnt hat es sich, zumindest für den Angeklagten, jedoch nicht.
Nicht nur wegen des Unwetters in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 2022, bei dem ein Omnibus seines Arbeitgebers durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde, wird dieser Zeitraum dem 41-jährigen Berufskraftfahrer noch lange in Erinnerung bleiben.
Unfall mit zwei Fahrradfahrern, die erheblich verletzt wurden
Am frühen Morgen verursachte er selbst einen Unfall, bei dem zwei Fahrradfahrer zum Teil erheblich verletzt worden sind. Dafür erhielt der Mann aus dem Raum Marktheidenfeld wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen einen Strafbefehl über 1500 Euro (25 Tagessätze zu je 60 Euro), gegen den er sich über einen Anwalt gewehrt hat.
Noch bevor Strafrichterin Maryam Neumann die Verhandlung eröffnete, signalisierte der Verteidiger, dass er mit seinem Mandanten den Widerspruch zurücknehmen möchte, wenn sich in der Verhandlung ein "schlechteres" Urteil für seinen Mandanten abzeichnet. Vor allem wollte er wissen, ob die Staatsanwältin dann noch bereit wäre, der Rücknahme zuzustimmen? Dieses taktische Vorgehen offerierte er auch gegenüber der Richterin. "Dann akzeptieren wir den Strafbefehl wie gegeben."
Ominbusfahrer sollte bei der Bergung eines Fahrzeugs helfen
An Stelle des Mandanten erläuterte der Verteidiger dem Gericht, was sich am Morgen des 17. Februar, gegen 6.45 Uhr in der Gemeinde bei Marktheidenfeld an der Einmündung zur Staatsstraße zugetragen hat. So hatte der Inhaber des Omnibusbetriebes seinen Mitarbeiter angerufen und über den nächtlichen Unfall des Omnibusses informiert und ihn für den frühen Morgen zur Unfallstelle bestellt, um bei der Bergung zu helfen.
Als der Mitarbeiter mit seinem Pkw auf die Staatsstraße einbiegen wollte, hat er die zwei Fahrradfahrer auf der vorfahrtsberechtigten Straße übersehen. Beim Zusammenstoß mit dem Pkw trugen die Radler zum Teil heftige Verletzungen davon. Einen Bruch der Augenhöhle, Verletzungen an den Beinen, Schürf- und Platzwunden, zählte die Staatsanwältin in der Anklageschrift auf. Zur Entlastung seines Mandanten führte der Verteidiger an, dass die Unglücksstelle schlecht ausgeleuchtet ist und die Radfahrer keinen Helm getragen haben.
Verteidiger und Angeklagter zogen Widerspruch zurück
Bevor Richterin Maryam Neumann mit der Beweisaufnahme und der Anhörung durch drei Zeugen begann, schlug sie ein "förmliches Rechtsgespräch" mit Staatsanwältin und Verteidiger vor. Hierbei wurde klargelegt, dass das Urteil für den Berufskraftfahrer bei einer Fortsetzung der Verhandlung wahrscheinlich ungünstiger ausfallen wird, als im Strafbefehl niedergelegt ist. Darauf zogen Verteidiger und Angeklagter sofort ihren Widerspruch zurück.
Neben der Strafe muss der Angeklagte jetzt allerdings die Verhandlungskosten sowie die Kosten für seinen Verteidiger zusätzlich zum Strafbefehl bezahlen.