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Gemünden
Widerspruch zurückgezogen: Erneutes Urteil wäre für Unfallverursacher vermutlich ungünstiger ausgefallen
Angeklagter legte Widerspruch gegen Strafbefehl ein. Weil sich abzeichnete, dass das folgende Urteil ungünstiger ausfallen werde, zog er den Widerspruch zurück.
Justizia hat gesprochen: Weil ein Angeklagter Widerspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, sollte es zu einer erneuten Verhandlung kommen. Als sich jedoch abzeichnete, dass das Urteil für den Mann bei einer Verhandlungsfortsetzung ungünstiger ausfallen werde, zogen Verteidiger und Angeklagter den Widerspruch zurück.
Foto: David-Wolfgang Ebener, dpa | Justizia hat gesprochen: Weil ein Angeklagter Widerspruch gegen einen Strafbefehl einlegte, sollte es zu einer erneuten Verhandlung kommen.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:54 Uhr

Den Weg ans Amtsgericht Gemünden hätte sich ein 41-jähriger Angeklagter lieber sparen sollen. So wären ihm einige Kosten erspart geblieben. "Ausloten", ob sich der Einspruch gegen einen Strafbefehl lohnt, war das Ziel seines Verteidigers, wie dieser zu Beginn der Verhandlung erklärte. Gelohnt hat es sich, zumindest für den Angeklagten, jedoch nicht.

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