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Karlstadt
Wertheim reduziert Pacht, MSP-Städte bieten Mietern Stundung an
Gewerbetreibende, die von der Corona-Krise betroffen sind und städtische Gebäude gemietet haben, können mit Entgegenkommen der Kommunen rechnen. Wie das konkret aussieht.
Noch sind viele Geschäfte geschlossen, mancher Unternehmer ringt um seine Existenz. Die Kommunen helfen ihren Mietern und Pächtern mit Stundungen, Wertheim sogar mit Pachtreduzierung. 
Foto: Christoph Schmidt | Noch sind viele Geschäfte geschlossen, mancher Unternehmer ringt um seine Existenz. Die Kommunen helfen ihren Mietern und Pächtern mit Stundungen, Wertheim sogar mit Pachtreduzierung. 
Joachim Spies
Joachim Spies
 |  aktualisiert: 29.04.2020 02:10 Uhr

Die Stadt Wertheim bietet allen Gewerbetreibenden, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, eine Reduzierung der Pacht für kommunale Gebäude an. Der Nachlass beträgt 25 Prozent für die Dauer von vier Monaten. Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez appelliert an die weiteren Vermieter, diesem Beispiel zu folgen. So trage die Stadt dazu bei, die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen zu sichern. Wie halten es Städte im Landkreis Main-Spessart?

Auch Marktheidenfeld vermietet und verpachtet einige Räumlichkeiten und Grundstücke an Gewerbetreibende. Wie Pressesprecher Marcus Meier informiert, unterstütze die Stadtverwaltung in Corona-Zeiten Geschäftsleute in mehrfacher Hinsicht. Meier: "Neben der möglichen Stundung von Miete bei gewerblichen Mietern in städtischen Liegenschaften zählt hierzu auch die mögliche Stundung von Gewerbesteuern und Grundsteuern. Zudem unterstützt die Stadt Gewerbetreibende zurzeit beim Bewerben ihrer Angebote, Lieferservices oder Gutscheinaktionen auf einer eigenen Seite im Internet."

Auch Lohr und Karlstadt stunden Mieten

Die Stadt Lohr dürfe nicht „einfach so“ auf privatrechtliche Einnahmen verzichten, leitet der städtische Sprecher Dieter Daus seine Antwort ein. "Wir sind da in einem richtigen ,Spannungsfeld'“. Er verweist auf ein Schreiben des Innenministeriums, in dem es unter anderem heißt: „Es wird nicht für vertretbar gehalten, wenn seitens der Kommunen Bürgschaften, (zinslose) Darlehen oder (verlorene) Zuschüsse an rein privatwirtschaftliche Unternehmen gewährt werden, ohne dass eine kommunale Aufgabe vorliegt. Zur Unterstützung der Wirtschaft haben Bund und Länder bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen."

Genutzt habe die Stadt Lohr aber das von Bundesregierung und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, das unter anderem erlaubt, "dass ohne Folgen für den Mieter die Mietzahlung für drei Monate ausgesetzt werden kann, und zwar vom 1. April bis 30. Juni 2020, wenn der Mieter glaubhaft machen kann, dass die Nichtzahlung der Miete auf den Auswirkungen der Pandemie beruht". Die Miete ist dann innerhalb von zwei Jahren nachzuzahlen. Daus: "Von dieser Regelung, die Miete zu stunden, haben wir Gebrauch gemacht."

Darüber hinaus teilte die Stadt Lohr am Donnerstag mit, dass sie den Wirten die Sondernutzungsgebühr für Außenflächen erlässt.

Kornelia Winkler von der Stadt Karlstadt informiert: "Gewerbetreibende, die bei der Stadt Karlstadt ein Gebäude gepachtet haben, können einen Antrag auf Stundung der Pacht stellen. Alle gegebenenfalls möglichen weiteren Maßnahmen werden im Nachgang in den Gremien beraten."

 
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