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Arnstein
Gute Nachrichten für "Wasserverschwender": Rückwirkende Bescheide in Arnstein basieren auf Schätzungen
Ein Bürger hat gegen die Wasser- und Abwassergebühren geklagt. Die Stadt hatte die Eichfristen tausender Wasserzähler versäumt. Die Abhilfebescheide richten sich nach einem bundesweiten Durchschnitt.
2500 Wasserzähler mussten in Arnstein ursprünglich ausgetauscht werden.
Foto: Ralf Hirschberger, dpa | 2500 Wasserzähler mussten in Arnstein ursprünglich ausgetauscht werden.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 02.12.2024 02:33 Uhr

Die Stadt Arnstein hat Jahre lang darauf verzichtet, die Wasserzähler im vorgeschriebenen Rhythmus zu eichen. Damit hat sich die Stadt einigen Ärger eingehandelt. Losgetreten wurde diese dadurch, dass einige Bürger eine Dokumentation der nicht korrekt laufenden Zähler an das bayerische Eichamt geschickt hatten, das wiederum die Stadt Arnstein in Verantwortung nahm. Vor dem Würzburger Verwaltungsgericht hat nun einer der Bürger gegen die damals ausgestellten Wasser- und Abwassergebühren-Bescheide geklagt. Die Stadt hat jedoch zwischenzeitlich reagiert und schon im Juni die strittigen, auf Grundlage der ungeeichten Zähler erstellten Bescheide durch Abhilfebescheide ersetzt.

Die Vorsitzende Richterin legte dem Kläger daher nahe, den Vorgang als erledigt zu betrachten und die Klage zurückzunehmen. Dies tat er denn auch – allerdings erst nach einigem Zögern und Kopfschütteln. Die Verhandlung war nach wenigen Minuten beendet, die Stadt hat die Kosten für das Verfahren zu tragen.

Auf Nachfrage erklärte der Arnsteiner Bürger nach der Verhandlung, dass er auch die neuen Bescheide für fehlerhaft hält. Er habe bereits wieder Mahnungen erhalten. Die Abrechnungen, die ein von der Stadt beauftragter, externer Dienstleister vornahm, seien nur geschätzt und so kompliziert gestaltet, dass sie für den Bürger nur schwer verständlich sind. Bereits bei der Bürgerversammlung im Frühjahr hatte er gemeinsam mit einem Mitstreiter seinen Unmut über den Umgang der Stadt mit den Steuergeldern der Bürger in Flugblättern vor dem Eingang zum Saal kundgetan.

Wasser- und Abwassergebühren stark angehoben

Vor dem Verwaltungsgericht ging es nun jedoch zunächst einmal nur um die vier Bescheide für Wohnungen des Klägers von Februar 2023 sowie um die angedrohte Zwangsvollstreckung für nicht geleistete Vorauszahlungen für die Jahre 2020 bis 2022 an. Dass mit der Rücknahme der Bescheide wieder Ruhe einkehrt, hält der Geschäftsführer der Stadt Arnstein, Maximilian Nunn, auf Nachfrage für eher unwahrscheinlich: Vor wenigen Tagen hat der Stadtrat die Wasser- und Abwassergebühren kräftig angehoben. Auch hiervon erwartet er neuen Zunder für Rechtsstreitigkeiten. Schwierig ist auch, dass noch ein vom Eichamt gegen die Stadt angestoßenes Ordnungswidrigkeitenverfahren aussteht. Kommt es zu einer Verurteilung, muss die Stadt zahlen und dafür wiederum auf Steuergelder zurückgreifen.

In Arnstein hat man den Fehler von damals erkannt. "Es war ein Versäumnis der Stadt", gibt Nunn ohne Umschweife zu. Dem Gesetz nach sind sie alle sechs Jahre zu eichen. Warum wurde darauf verzichtet? Die Stadt sei stets auf ihre schlanke Verwaltung stolz gewesen, gibt der Geschäftsführer, der selber erst seit zwei Jahren im Amt ist, zumindest einen Erklärungsansatz.

Wassersparer werden rückwirkend benachteiligt 

Die Stadt hat gehandelt: Von insgesamt 3000 Wasserzählern hat sie 2000 auf einen Schlag ausgetauscht, betroffen sind 2500 Zähler. Auch der Kläger hat neue bekommen: "Es war eine Mammutaktion, wir haben es aber geschafft." Seit geraumer Zeit beschäftigt die Stadt zudem einen neuen Wassermeister. Zu seinen Aufgaben gehören neben den Brunnen ausdrücklich auch die Zähler.

Der Geschäftsführer gibt dem Kläger recht, dass die in seinem Fall bereits aufgehobenen vier Bescheide keinen Bestand haben konnten. Ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichtshofs in München lasse keinen Spielraum für Abrechnungen auf Basis ungeeichter Zähler. Es biete immerhin einen Ausweg an, indem es Schätzungen als zulässig betrachtet. Dafür hat sich Arnstein entschieden. Für die neuen Bescheide sei der bundesweite Pro-Kopf-Verbrauch herangezogen worden. Dass diese verbrauchsunabhängige Berechnung rückwirkend in einigen Fällen zu Ungerechtigkeiten führen kann, bestätigt er. Besonders sparsame Haushalte sind benachteiligt, Wasserverschwender können sich hingegen freuen.

 
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