Wo Menschen am Werk sind, da passieren auch Fehler. Und wie jeder Privathaushalt tun auch kommunale Körperschaften gut daran, sich und ihre Beschäftigten gegen mögliche finanzielle Folgen abtzusichern. Das geschah in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Partenstein: Eine Rechtsschutzversicherung soll fortgeführt, die Deckungssumme für die Kassenversicherung erhöht werden.
In beiden Fällen gab es jedoch vorher ausführlichen Informationsbedarf.
Die Rechtsschutzversicherung des Bayerischen Gemeindetages läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Jede rechtlich selbständige Körperschaft muss daher eine Beitrittserklärung abgeben, wenn sie weiter über den Gemeindetag versichert sein möchte. Dabei gibt es zwei Varianten. Der sogenannte KW-Tarif beinhaltet auch Streitigkeiten vor den Vergabekammern, wie sie bei Beschaffungsverfahren vorkommen können. Im SV-Tarif, der zusätzlich abgeschlossen werden kann, ist die Verkehrsrechtschutzversicherung eingeschlossen. Außerdem gelten dann andere Selbstbeteiligungen.
In den KW-Tarifen ist die VG automatisch über ihre Mitgliedsgemeinden mitversichert, wenn alle drei eine entsprechende Versicherung abschließen. Während sich Neuhütten für den Tarif KW 250 entschieden und Wiesthal zusätzlich SV gewählt hat, hat sich die Gemeinde Partenstein noch nicht entschieden. Deshalb beschloss die Versammlung einstimmig, weiterhin nach dem Tarif KW 250 versichert zu bleiben. Sollte sich die Gemeinde Partenstein entschließen, keine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, wird sich die Verwaltungsgemeinschaft selbst im entsprechenden Umfang versichern. Die Prämien betragen für KW-R 250 Euro, für SV zusätzlich 9 Euro pro Beschäftigtem.
Zur Erhöhung der Deckungssumme der Kassenversicherung hatte es aus dem Partensteiner Gemeinderat die Frage gegeben, ob es nicht angebracht sei, neben der bestehenden Versicherung zusätzlich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für jedes Gemeinderatsmitglied abzuschließen. Dazu erläuterte der VG-Vorsitzende Stephan Amend, der sich kundig gemacht hatte, dass über die Haftpflichtversicherung die Kommune gegen Schadensersatzansprüche Dritter, also von Bürgern oder Firmen versichert ist. Das gilt für den Gemeinderat als solchen, den Bürgermeister, die Gemeinderäte und die Bediensteten. Die Deckungssumme ist dabei grundsätzlich unbegrenzt. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung sei also überflüssig.
Dagegen deckt die Kassenversicherung Vermögensschäden ab, die die Organe (zum Beispiel der Gemeinderat) einer Gemeinde oder VG zufügen. Nur im Falle von Vorsatz ist die Übernahme des Schadens durch den Versicherer ausgeschlossen.
Nach Auffassung der Verwaltung ist im Augenblick auch eine erweiterte "Cyberschutzversicherung" noch nicht angezeigt, wohl aber eine Erhöhung der Deckungssumme der Kassenversicherung auf 500.000 Euro (aktueller Beitrag 7673 Euro jährlich). Sie wurde einstimmig beschlossen.
Auch über eine pauschale Elektronikversicherung wurde beraten, aber noch kein Beschluss gefasst, weil erst noch weitere Informationen eingeholt werden sollen.