Die Papier-Lohnsteuerkarte hat ausgedient: Zum 1. Januar 2013 startet das elektronische Verfahren, das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber viel Bürokratie und Zeit einsparen soll. So müssen die Daten der Mitarbeiter, wie zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinder oder Freibeträge, künftig nicht mehr per Hand erfasst werden. Auch Veränderungen, etwa nach der Geburt eines Kindes, werden durch monatliche Änderungslisten elektronisch bereitgestellt.
Seit dem 1. November können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in dem neuen Verfahren anmelden. Dazu ist eine Registrierung mit einem Organisationszertifikat unter www.elsteronline.de notwendig. Letzteres entfällt, wenn ein Steuerberater diese Aufgaben übernimmt. Nach erfolgreicher Anmeldung werden Informationen künftig rein elektronisch übermittelt.
Zu Beginn des neuen Verfahrens sollten alle Beteiligten die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen. Ergeben sich Abweichungen bei den Daten, kann der Arbeitnehmer eine Änderung beim Finanzamt beantragen.
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre zum 1. Januar 2013 gültigen ELStAM („ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale“) im ElsterOnline-Portal einzusehen. Dazu ist eine kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Details finden Sie im Internet unter: www.elster.de