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Gemünden/Würzburg
Wende: Ehepaar aus dem Raum Gemünden muss doch nicht hinter Gitter
Mit einem blauen Auge davongekommen sind ein 27-Jähriger und seine 22-jährige Ehefrau, die von einer alten Frau aus dem Raum Karlstadt viel Geld ergaunert hatten.
Symbolbild Geldautomat.
Foto: Fabian Sommer/dpa | Symbolbild Geldautomat.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:08 Uhr

Ein Ehepaar aus dem Raum Gemünden, er 27, sie 22, bekam im Juli die ganze Härte des Gesetzes zu spüren und sollte trotz eines kleinen Kindes hinter Gitter. Der Mann wurde am Amtsgericht Gemünden zu einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die mehrfach vorbestrafte Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie neun Monaten aus einer Vorstrafe. Die beiden hatten sich das Vertrauen einer 84 Jahre alten Frau aus dem Raum Karlstadt erschlichen und sich mit deren EC-Karte 10 900 Euro ergaunert. Die Angeklagte ließ sogar einen Mobilfunkvertrag über das Konto der alten Frau laufen, weswegen das Ganze aufflog. Außerdem ging es um Betrügereien auf Ebay-Kleinanzeigen.

Fall wurde erneut vor dem Landgericht Würzburg verhandelt

Doch das Paar ging in Berufung, weswegen der Fall nun noch einmal vor dem Landgericht Würzburg verhandelt wurde. Und dort kamen sie mit einem blauen Auge und Bewährung davon. Der 27-Jährige erhielt in der Berufungsinstanz Freiheitsstrafen von einem Jahr und drei Monaten sowie weiteren sechs Monaten, teilt der Pressesprecher des Landgerichts, Michael Schaller, mit. Die Angeklagte erhielt, bei Anwendung von Erwachsenenrecht, Freiheitsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie weitere sechs Monate. Sämtliche Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ihnen wurde als positiv angerechnet, dass sie faktisch dadurch geständig waren, dass sie ihre Berufungen auf die Rechtsfolgen beschränkt hatten. Als Bewährungsauflagen müssen die beiden 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten beziehungsweise pro Monat 100 Euro Schadenswiedergutmachung.

 
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