
Seit über zwei Monaten steht ein Schutzzaun zwischen Laudenbach und Klein-Laudenbach. Auf Nachfrage beim Staatlichen Bauamt Würzburg heißt es, dass sich im Januar in dem Straßenabschnitt der Staatsstraße ein Steinschlag ereignet habe. Die Sicherheit des Straßenverkehrs sei dadurch beeinträchtigt gewesen.
Als Straßenbaulastträger ist das Staatliche Bauamt Würzburg für die Verkehrssicherung zuständig. Um eine weitere Gefährdung der Straße auszuschließen, sei der Hang oberhalb des betroffenen Abschnittes durch den amtseigenen Geologen gleich nach dem Steinschlag in Augenschein genommen worden. Im oberen Hangbereich wurden im Zuge der Begehung weitere absturzgefährdete Felsbrocken erkannt. Diese stellten weiterhin eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer dar.
Um eine Vollsperrung der Straße mit großräumiger Umleitung des Verkehrs zu vermeiden, wurde der gefährdete Straßenabschnitt vorübergehend mit mobilen Steinschlagschutzzäunen gesichert. Der Zaun wurde durch eine Fachfirma aufgestellt und soll dort bleiben, bis eine dauerhafte Lösung komme, was für den Herbst vorgesehen sei. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 140.000 Euro und werden vom Freistaat Bayern getragen.
Sollte dieser nicht die Kosten tragen?