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Rechtenbach
Weikertswiese in Rechtenbach: Schilder sorgen für Verwirrung
Eine neue Beschilderung an der Auffahrt zur Weikertswiese sorgte bei Anliegern für Verwirrung.
Foto: Jochen Kümmel | Eine neue Beschilderung an der Auffahrt zur Weikertswiese sorgte bei Anliegern für Verwirrung.
Jochen Kümmel
 |  aktualisiert: 17.03.2025 02:36 Uhr

An der Auffahrt zur Rechtenbacher Weikertswiese, am Waldeingang in Verlängerung der Weikertswiesenstraße, hat eine neu aufgestellte Beschilderung mit dem Hinweis "Verbot für Kraftfahrzeuge – Forstbetrieb frei" für Verunsicherung unter Grundstücksbesitzern, Tierhaltern und Landwirten gesorgt.

Viele Anlieger fragten sich, auf welchen Wegen sie weiterhin zu ihren Grundstücken gelangen können, da dies der einzige offizielle Zugang zur Weikertswiese ist. Die Bayerischen Staatsforsten haben an dieser Stelle neue Schilder aufgestellt, um die Nutzung der Wege klar zu regeln. Hintergrund ist eine umfassende Beschilderungsmaßnahme, die im gesamten Forstbetrieb Heigenbrücken umgesetzt wird. Ziel ist es, die Zufahrtsregelungen zu aktualisieren und die gesetzlichen Vorgaben besser sichtbar zu machen.

Laut Forstbetriebsleiter Maurice Schwarz war die bisherige Beschilderung an vielen Waldeingängen lückenhaft oder veraltet. Daher wurde entschieden, die bestehenden Schilder zu prüfen und bei Bedarf zu erneuern. Diese Maßnahme wurde in Absprache mit dem Landratsamt getroffen, das die neuen Verkehrszeichen genehmigt hat.

Grundstücksbesitzer sollen nicht ausgesperrt werden

Ein wichtiger Punkt in der Diskussion um die neuen Schilder ist die Zufahrt für Anlieger. Schwarz betont, dass der landwirtschaftliche Verkehr zur Weikertswiese weiterhin möglich bleibt. Auch Anlieger mit Grundstücken in dem Bereich sollen ihre Flächen problemlos erreichen können. Dabei handelt es sich um gewachsene Strukturen, die über Jahrzehnte hinweg entstanden sind. Es gehe nicht darum, Grundstücksbesitzer auszusperren, sondern den unberechtigten Verkehr zu regulieren.

Ein weiteres Motiv für die neuen Regelungen ist der Schutz des Waldes. Die Wege sollen vor übermäßiger Nutzung durch nicht berechtigte Fahrzeuge bewahrt werden. Zudem spielen Haftungsfragen eine Rolle: Falls es zu Schäden oder Unfällen kommt, müssen die Staatsforsten nachweisen können, dass klare Zufahrtsbeschränkungen bestehen. Die neue Beschilderung diene daher auch der rechtlichen Absicherung, so Schwarz.

Bei einer Überprüfung der neuen Beschilderung wurde festgestellt, dass die an der Auffahrt zur Weikertswiese angebrachten Zusatzschilder mit dem Hinweis "Forstwirtschaftlicher Verkehr frei" fehlerhaft sind. Diese Schilder werden durch den Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" ergänzt, um die Zugänglichkeit für Berechtigte eindeutig zu kennzeichnen. Mittlerweile haben die Bayerischen Staatsforsten die Schilder ausgetauscht, sodass die Zufahrt für den landwirtschaftlichen Verkehr für die Grundstücksbewirtschaftung wieder möglich ist.

 
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