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Gössenheim
Weiden bald Rinder vor der Ruine Homburg?
Um die im Offenlandlebensraum vorkommenden Pflanzen und Tiere im Naturschutzgebiet Ruine Homburg bei Gössenheim zu erhalten soll nun an Stelle der dort aufgegebenen Wanderschäferei eine zeitweise Beweidung durch Rinder erfolgen.
Foto: Helmut Hussong | Um die im Offenlandlebensraum vorkommenden Pflanzen und Tiere im Naturschutzgebiet Ruine Homburg bei Gössenheim zu erhalten soll nun an Stelle der dort aufgegebenen Wanderschäferei eine zeitweise Beweidung durch ...
Helmut Hussong
 |  aktualisiert: 23.06.2024 02:33 Uhr

Bald werden auf der Fläche vor der Ruine Homburg zeitweise Rinder weiden und so diesen Offenlandlebensraum im Naturschutzgebiet für die dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten erhalten. Denn die Hüteschäferei, die in der Vergangenheit einen Großteil der Flächen beweidete, hatte dieses Gebiet aus betrieblichen Gründen aufgegeben. Darüber informierte Bürgermeister Klaus Schäfer, den Gössenheimer Gemeinderat bei seiner jüngsten Zusammenkunft. Das Gremium stimmte der geänderten Beweidung der gemeindeeigenen Flächen zu.

"Da eine Beweidung für den Erhalt des naturschutzfachlichen Zustandes dringend notwendig ist, hat sich der Landschaftspflegeverband um einen neuen Weidetierhalter bemüht", zitierte Schäfer aus einem Schreiben des Landratsamtes. Ein Rinderhalter aus Münster, mit dem man schon seit einiger Zeit sehr gut zusammen arbeite, könne diesen Sommer - voraussichtlich ab Juli/August - die Flächen beweiden, hieß es dort. Jedoch stehe eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde noch aus.

So könne ein großer Teil der Plateaufläche mit etwa zehn Dexter-Rindern in einzelnen Abschnitten abgeweidet werden. Die Wanderwege sollen dabei weiterhin begehbar bleiben. Auch in der Flurabteilung "Leite" seien weitere Flächen zur Beweidung vorgesehen.

Digitale Funkwasserzähler sollen kommen

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden wollen nun baldmöglichst mit dem Einbau von digitalen Funkwasserzählern beginnen. "Gemeinsam mit der Verwaltung haben sich die Bürgermeister für das Erfassungs- und Verwaltungssystem 'Waterloo' entschieden", erläuterte Schäfer. Aus den verschiedenen Angeboten dazu passender Zähler habe die Firma kamstrup A/S Deutschland die wirtschaftlichste Offerte geliefert. Bei einer Abnahme von 1800 Stück müssen die VG-Gemeinden zusammen rund 160.650 Euro investieren.

Für die Gemeinde Gössenheim, die rund 500 dieser Funkwasserzähler benötigt, ergibt sich daraus ein Gesamtpreis von etwa 44.600 Euro. Da das Thema bereits mehrfach im Vorfeld besprochen wurde, stimmten die Gremiumsmitglieder ohne weitere Diskussion zu. Der Einbau der digitalen Zähler wird durch die Gössenheimer Bauhofmitarbeiter erfolgen, die auch eine Schulung für das Erfassungs- und Verwaltungssystem erhalten. Um die angebotene Mengenkonditionen zu erhalten, müssen auch die weiteren Kommunen einer Beschaffung für ihre jeweiligen Haushalte zustimmen. In Karsbach steht der Punkt bereits am Donnerstag auf der Tagesordnung im dortigen Gremium.

Der Gössenheimer Gemeinderat stimmte ferner einem Wohnausneubau mit Carport im Wohngebiet "Eichenau - Homburgstraße" mit Abweichungen bei der Farbe der Dacheindeckung und der Dachneigung zu. Auch von der Abbruchanzeige für landwirtschaftliche Stallungen und Unterständen in der Nähe des Geisweges nahm das Gremium Kenntnis.

Wird das Parken auf der Fläche vor Zehntscheune verboten?

"Eigentlich halte ich von anonymen Briefen überhaupt nichts", stellte Bürgermeister Klaus Schäfer fest. Aber weil darin das Parken auf der Fläche vor Zehntscheune durch mehrere Kleintransporter für Liefer- und Paketdienste angesprochen wurde, gab er dennoch eine entsprechende Information an das Gremium. "Ein Thema, das bereits öfters diskutiert und endlich einmal geregelt werden sollte", forderten mehrere Gemeinderäte. Selbst Fußgänger mit Kinderwagen kämen da nicht vorbei und müssten in der Kurve auf die gefährliche Straße ausweichen.

Welche Lösung für das Problem am besten geeignet sei, konnte man wegen unterschiedlicher Ansichten nicht festlegen. Beispielsweise wurde ein grundsätzliches Parkverbot vorgeschlagen. Eine andere Empfehlung war, einen Fußgängerstreifen am Rand des Platzes einzuzeichnen. Der Bürgermeister will zunächst die Fahrer der Fahrzeuge ansprechen und prüfen ob die Immissionsschutzauflagen für die Nutzung der Zehntscheune ein Parkverbot beinhalten.

 
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