Neben der geplanten Fotovoltaikanlage beschäftigte sich der Gemeinderat Thüngen in seiner jüngsten Sitzung mit der Einleitungsgebühr in Bezug auf die Gartenwasserzähler. Künftig werden reine Gartenwasserzähler ab sofort wieder mit einer Grundgebühr von 24 Euro pro Jahr belegt. Der turnusmäßige Wechsel im Abstand von sechs Jahren wird von der ENERGIE Karlstadt übernommen. Gebühren gibt es auch für Gartenwasserzähler, die als zweiter Hauptwasserzähler eingebaut wurden. Allerdings kann der Grundstückseigentümer einen privaten Wasserzähler einbauen lassen. Ab diesem Jahr werden im Markt Thüngen nur noch Gartenwasserzähler zugelassen, die der Gebührensatzung entsprechen. Der Einbau muss von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden. Die Ablesung der Zählerstände wird von der ENERGIE durchgeführt, Kosten für die Ablesung und die Bescheiderstellung entstehen nicht.
Das gemeindliche Wasserwerk wird künftig von einer elektronischen Fernüberwachung betreut. Bislang musste bei jeder Fehlermeldung ein Monteur nach Thüngen fahren, ohne zuvor über die Schadensart und -höhe informiert zu sein. Jetzt kann das Versorgungsunternehmen ENERGIE Karlstadt über eine Plattform im Internet direkt auf die Osmoseanlage in Thüngen zugreifen und diese steuern. Auch sind Fehlerbehebungen auf diesem Weg weitgehend möglich. Auch der Markt Thüngen könnte dann über dieses Portal auf die Schaltanlage der Osmoseanlage schauen, ohne jedoch irgendwelche Eingriffsrechte zu haben. Die Fernüberwachung wird direkt an die Schaltanlage des Wasserwerks gekoppelt, eine Hardware ist dort nicht mehr nötig.
Die einmaligen Kosten belaufen sich auf 7800 Euro, die Kosten für den Betrieb sind 1984 Euro jährlich. Durch den gleichzeitigen Wegfall der bisherigen technischen Betriebsführung durch die ENERGIE ergibt sich für Thüngen eine Einsparung von 2000 Euro jährlich.
Wenig Änderungen gab es bei der Anpassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer, die aufgrund einer neuen Mustersatzung des Innenministeriums nötig wurde. Wie bisher müssen für jeden Hund 40 Euro, für weitere Tiere 80 und 120 entrichtet werden. Der ermäßigte Satz (für Einödhöfe und besondere Berufsgruppen) liegt bei 20 Euro, aber nur für den ersten Hund. Für Kampfhunde sind jeweils 1000 Euro zu bezahlen, eine Ermäßigung ist hier nicht vorgesehen. Außerdem wird in der neuen Satzung auch die Definition für Kampfhunde fixiert. Sie sind demnach Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Genaueres kann im Wortlaut der Satzung nachgelesen werden, die demnächst im offiziellen Mitteilungsblatt erscheint.
Die Heizungsleitungen in der Schulsporthalle sind in einem sehr schlechten Zustand. Sie sind in großen Bodenkanälen verlegt und stark verrostet. Trotz dieser Mängel sollen nun diese Leitungen wieder an die Heizung des Hauptgebäudes angeschlossen werden. Um erhebliche Schäden bei einem eventuellen Durchrosten zu vermeiden, sollen nun neue Leitungen Aufputz verlegt und die Heizkörper erneuert werden. Eine Generalsanierung der Schulsporthalle wird wohl aufgrund der hohen Ausgaben für das Schulgebäude in nächster Zeit nicht infrage kommen. Derzeit wird ein Angebot mit den Einheitspreisen aus dem Vertrag der Generalsanierung der Grundschule von der Firma Gebürder Schmitt erstellt. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 10 000 Euro.
Der Vertreter der Energieversorgung Lohr-Karlstadt Uwe Folkerts gab dem Gemeinderat einen Überblick über das Jahresergebnis 2019 für die Stromversorgung. Die Gemeindewerke der Marktgemeinde Thüngen sind offiziell eigenständiger Stromlieferant. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung erzielten die Gemeindewerke einen Überschuss von 21 872 Euro; im Vorjahr waren es noch fast 30 000 Euro. Die Stromerlöse für 2019 beliefen sich auf 1,8 Millionen Euro (1,7 in 2018), für den bezogenen Strom und andere Aufwendungen mussten 1,6 Millionen Euro bezahlt werden. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen machten 38 000 Euro aus.
Folkerts teilte mit, dass von den Haushalten in Thüngen 100 einen anderen Anbieter als den heimischen gewählt hätten. Der Marktgemeinderat nahm diese Mitteilungen zur Kenntnis.
Am Thüngener Wendelsberg soll ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichtet werden. Wegen Überschreitung der Baugrenze um etwa vier Meter musst der Gemeinderat eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans aussprechen. Weil die Nachbarunterschriften nicht vollzählig vorliegen, muss das Landratsamt den Sachverhalt noch prüfen.
23 500 Euro kosten die Sanierungsarbeiten am Feuerwehrgerätehaus in Thüngen. Das Gewicht des neuen Feuerwehrautos belastet den Bodenbelag erheblich, so dass sich Spurrinnen im Pflasterbereich des Hofes und eine gerissene Bodenplatte im Haus zeigen. Diese Schäden sind so stark, dass unter dem Einfahrtstor ein großer Spalt entstanden ist, durch den Kälte und Ungeziefer eindringen können. Deshalb sollen jetzt sowohl das Pflaster als auch der Bodenbelag durch die örtliche Firma Kreß Bau behoben werden.