
Am Verbindungsweg von Obersfeld nach Gauaschach hat der Landwirt Daniel Lambrecht aus Obersfeld eine Demonstrationsfläche mit verschiedenen Zwischenfruchtmischungen angelegt. Mit Gewässerschutzberaterin Eva Heilmeier (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) und dem Zwischenfruchtexperten Hans Koch (BayWa) fand nun mit Landwirten eine Feldbegehung auf dieser Demonstrationsfläche statt.
Nach dem Auflaufen der Zwischenfrucht, so Heilmeier und Koch, nimmt der neue Aufwuchs die Nährstoffe, die noch im Boden sind, auf und bindet diese. Dadurch wird eine Auswaschung der Nährstoffe durch Niederschläge in der vegetationslosen Zeit gemindert.
Weitere Vorteile der Zwischenfrucht sind der Erosionsschutz durch ständige Bodenbedeckung, Förderung der Humusbildung im Boden sowie die biologische Bodenaktivität. Ferner durchwurzeln die Pflanzenmischungen den Boden in unterschiedlichen Tiefen und lockern das Bodengefüge. Somit kann der Boden bei Starkniederschlägen in kurzer Zeit sehr viel Wasser aufnehmen und speichern. Der Anbau von Zwischenfrucht dient somit dem Gewässer- und Bodenschutz.
Pflanzen nehmen Stickstoff aus der Luft auf
Durch den Zwischenfruchtanbau lassen sich verschiedene Effekte erzielen. Er kann dazu dienen, Stickstoff aus der Luft aufzunehmen und ihn in den Zellen der Zwischenfrüchte zu binden. Die Zwischenfrüchte werden dann in den Boden eingearbeitet, sodass der in ihnen gebundene Stickstoff für die nächste Frucht in der Fruchtfolge zur Verfügung steht. Vorteilhaft sind die von Gewässerschutzberaterin Eva Heilmeier (AELF) und Hans Koch (BayWa) vorgestellten Zwischenfruchtmischungen – hier besonders der Gelbsenf und die Ölrettichsorten – auch deshalb, weil sie sich zur biologischen Nematodenbekämpfung eignen.
Betont wurde bei der Veranstaltung, dass Phacelia (blaublühende Pflanze auf dem Zwischenfruchtfeld) als Gesundungsfrucht gilt und zusammen mit dem Ramtillkraut (asternartiger Korbblütler) eine neutrale Pflanze ist, die somit in jede Fruchtfolge passt.

Andere Effekte bestehen in der Anregung und Förderung der Bodenorganismen. Verdichtete oder durch Auswaschung geschädigte Böden lassen sich mit Zwischenfrüchten regenerieren. Ferner gilt die Zwischenfrucht als trennende Kultur in der Fruchtfolge. Auch kann man Böden nach Infektionskrankheiten wie Pilz-, Viren oder Bakterienbefall durch den Anbau von Zwischenfrüchten etwas Ruhe gönnen.
Durch gesetzliche Regelungen (Düngeverordnung) wird versucht, die Verwendung von Gülle und anderen tierischen Wirtschaftsdüngern so einzuschränken, dass die angebauten Kulturen die Nährstoffe gut aufnehmen können und Überdüngung vermieden wird. Da aber auch zum Beispiel im Spätsommer, wenn viele Ackerkulturen keinen Düngebedarf mehr haben, noch Dung anfällt, ist der Anbau von Zwischenfrüchten interessant. Sie nehmen dann Nährstoffe auf und geben sie im folgenden Frühjahr wieder ab, wenn die Hauptfrucht sie braucht.
"Rote Gebiete" schützen das Grundwasser
Zum Schutz des Grundwassers werden Gebiete mit einer hohen Stickstoffbelastung im Grundwasser als sogenannte "Rote Gebiete" ausgewiesen. Diese Gebietsausweisung basiert auf den Vorgaben der Düngeverordnung. In "Roten Gebieten" gilt eine Anbauverpflichtung von Zwischenfrüchten bei gleichzeitigem Düngeverbot. Eine Ausnahme gibt es nur bei nicht mehr als 550 Millimetern Jahresniederschlag oder Ernte der Vorfrucht nach dem 1. Oktober.
Da das Aussäen des Zwischenfruchtsaatgutes nicht immer unproblematisch ist, war mit Jens Weber ein erfahrener Drohnenpilot mit seiner Sä-Drohne vor Ort und demonstrierte den Einsatz von Drohnen zur Aussaat von speziellem Lehm-ummantelten Zwischenfruchtsaatgut. Dies soll verhindern, dass das Zwischenfruchtsaatgut nicht in der noch stehenden Vorfrucht wie zum Beispiel Mais hängen bleibt.