Vor 20 Jahren trat das Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. 2021 werden nun die ersten Anlagen aus der auf 20 Jahre ausgelegten EEG-Förderung fallen. Welche Möglichkeiten haben Privatleute nun, um ihre PV-Anlagen weiterzunutzen?
Das EEG regelt seit April 2000 die Anschlusspflicht für Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Die Einspeisevergütung von derzeit 9,17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für diesen erzeugten Strom ist gesetzlich festgelegt und zugesichert. Das wird sich für die Betreiber der ersten und ältesten Anlagen bald ändern.
"Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten, wie man seine PV-Anlage nach der EEG-Vergütung sinnvoll weiter betreiben kann. Den Strom selbst nutzen oder über alternative Dienstleister dem Strommarkt weiter anbieten", sagt Michael Kohlbrecher, Klimaschutzbeauftragter des Landkreises Main-Spessart.
Nichts tun ist keine Option
PV-Module halten oft 30 Jahre und länger. Kohlbrecher: „Rein technisch betrachtet können die PV-Module auf dem Dach bleiben und weiter betrieben werden. “ Der so erzeugte Strom dürfte aber nicht einfach so weiter ins Netz eingespeist werden. Betreiberinnnen und Betreiber einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach müssten in jedem Falle aktiv werden.
Eine Variante sei die Umstellung der Anlage auf reinen Eigenverbrauch. Hier sei bei alten PV-Anlagen oft ein technischer Umbau nötig. Dieser unterbindet die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. „Die Umstellung auf Eigenverbrauch hat Vorteile. Es fällt zum Beispiel viel Bürokratie weg.“ Und: Mit einer üblichen PV-Anlage kann man, laut Kohlbrecher, etwa 30 Prozent des benötigten Stroms für ein Einfamilienhaus erzeugen.
Den Eigenverbrauch könne man optimieren. "Wenn Sie ihre Großverbraucher wie Waschmaschine oder Trockner nur bei Sonnenschein anschalten, verbrauchen sie erst mal ihren eigenen Strom. Neue Geräte kann man oft sogar dahingehend programmieren," so der 38-Jährige. Auch einen elektrischen Heizstab für die Warmwasserbereitung zu nutzen erhöhe den Eigenverbrauch.
Oder ein Elektroauto anschaffen? "Das muss dann freilich am besten zur Mittagszeit in der heimischen Garage stehen".
Einbau eines Batteriespeichers als Alternative
Wer die Überproduktion an sonnigen Tagen nicht verlieren möchte, für den sei der Einbau eines Batteriespeichers eine Lösung. Die Preise für solche Speicher könnten bis ins Jahr 2025 stark sinken. "Ein Nebeneffekt der Speicherproduktion für E-Autos," so Kohlbrecher. Aber auch das genaue Gegenteil sei möglich, "weil die Autoindustrie alle Batteriezellen für sich abgreift."
Der Markt rund um die PV-Anlagen ist sehr dynamisch. Derzeit entstehen viele neue Varianten. Vermarktungen unter Namen wie Community-Strom, virtuelle Kraftwerke, PV-Cloud oder Regionalstrom zielen darauf ab, den Strom direkt zwischen Erzeuger und Verbraucher zu vermitteln.
Die Dynamik des Marktes entsteht durch die Kopplung an die Preise der Strombörse. Dienstleister, die privaten Anbietern Strom abkaufen, müssen einen Spagat schaffen. Einerseits können sie ihren Strom nur zu stark schwankenden Preisen verkaufen, andererseits sollen sie Privatleuten möglichst feste Konditionen anbieten. Laut Kohlbrecher gilt es diesen Widerspruch bei alternativen Stromvermarktungsmodellen möglichst gewinnbringend aufzulösen. Für alle Beteiligten. "Da wird derzeit viel ausprobiert."
Expertenvortrag in Main-Spessart geplant
Für Januar 2021 plant der Klimaschutzbeauftragte einen Vortrag zu diesen Themen im Rahmen der Vortragsreihe "Klimaschutz für Jedermann". Wer den Vortrag halten wird, stehe noch nicht fest. "Es ist tatsächlich nicht so leicht einen unabhängigen Experten zu finden, der trotzdem einen guten Überblick über den gerade sehr dynamischen Markt bieten kann."
Viele Betreiber von PV Anlagen warten erst einmal ab, wie sich der Markt entwickeln wird. Die Stadt Marktheidenfeld hat mehrere Photovoltaikanlagen im Einsatz. Ende des Jahres läuft bei zwei Anlagen die EEG-Förderung aus. "Dies hat aktuell keine Auswirkungen auf den weiteren Betrieb der Anlage", sagt Inge Albert von der Stadt Marktheidenfeld. Der Landkreis Main-Spessart muss sich erst in einigen Jahren Gedanken machen. Er hat auf seinen eigenen Liegenschaften PV-Anlagen von frühestens 2008.
Wichtig für Menschen, die über die Neuanschaffung einer PV-Anlage nachdenken: Die EEG-Förderung wird nicht abgeschafft. Die Vergütung richtet sich immer nach dem Datum der Inbetriebnahme einer PV-Anlage. Und gilt dann für 20 Jahre.