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GEMÜNDEN/WÜRZBURG
Was intelligente Wasserzähler alles können
Wasseruhr       -  Vertrauter Anblick: Wasseruhren messen seit vielen Jahrzehnten den Verbrauch mechanisch, analog. Nun sollen sie nach und nach durch digitale, „intelligente“ Geräte mit Funkmodul ersetzt werden.
Foto: Ralf Hirschberger/dpa | Vertrauter Anblick: Wasseruhren messen seit vielen Jahrzehnten den Verbrauch mechanisch, analog. Nun sollen sie nach und nach durch digitale, „intelligente“ Geräte mit Funkmodul ersetzt werden.
Tilmann Toepfer
Tilman Toepfer
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:33 Uhr

Auch in der Wasserwirtschaft schreitet die Digitalisierung voran. Immer mehr Gemeinden tauschen die herkömmlichen Wasserzähler mit Flügelrad gegen Zähler mit Funkmodul aus. Experten sprechen auch von Ultraschall- oder elektronischen beziehungsweise magnetisch-induktiven Wasserzählern. Mehr Effizienz ist das Ziel, auch in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) sind Kosteneinsparungen und die Vereinfachung der Administration Gründe für die Investition.

Das bisherige Verfahren zum Ablesen der Zähler ist ein kostspieliger und arbeitsintensiver Prozess, der ohne zusätzliches Personal nicht zu bewältigen ist. Entweder marschiert ein Ableser von Haus zu Haus – und stellt nicht selten fest, dass niemand anwesend sind, sodass er mehrere Termine benötigt, um Zugang zum Zähler zu erhalten. Oder der Wasserversorger schickt seinen Kunden Ablesekarten ins Haus. Und muss später unter Umständen feststellen, dass der Zählerstand überhaupt nicht, nicht fristgerecht oder falsch gemeldet wurde.

Die neuen Wasserzähler können per Funk abgelesen werden

Seit einigen Jahren ist neue Technik auf dem Markt. Die elektronischen Wasserzähler können per Funk abgelesen werden. Die Bediensteten des (gemeindlichen) Wasserversorgers fahren mit einem Empfänger durch die Straßen und lesen die Zählerstände per Funk ab – beispielsweise zum 31. 12. eines Jahres – ohne die Wohnungen betreten zu müssen. Auch Zwischenablesungen sind möglich. Innerhalb eines Arbeitstages können alle Zählerstände abgefragt werden. Damit entfallen der Versand von Ablesekarten, die Kontrolle des Rücklaufs sowie das nachträgliche zeitaufwändige Ablesen nicht gemeldeter Zählerstände.

Dass die herkömmlichen Wasserzähler wegen der Eichgenauigkeit regelmäßig nach sechs und spätestens nach neun Jahren auszuwechseln sind, war für die Stadt Gemünden ein weiterer Grund, sich für den Einbau von Zählern mit Funkmodul zu entscheiden. Deren „Messbeständigkeit“ ist nämlich höher als die der alten Zähler, sie können bis zu 15 Jahre beim Kunden eingebaut bleiben. In Gemünden hat der Einbau der neuen Zähler im Herbst 2016 begonnen, Ende 2019 sollen einer Pressemitteilung des Kommunalunternehmens zufolge alle alten Wasserzähler durch neue ersetzt sein.

Alle acht Sekunden ein schwaches Signal

Die neuen Wasserzähler senden alle acht Sekunden ein Funksignal. Nach Angaben der Stadtwerke Gemünden ist es sehr schwach (25 Milliwatt), reicht aber aus, damit das Auslesegerät außerhalb des Haues die Zählernummer und den Zählerstand erfasst.

Zukünftig werden auch schwer zugänglichen Wasserzähler mühelos elektronisch erreicht. Obendrein sind die neuen Wasserzähler gegen Manipulationen geschützt und auch betrugssicher, verspricht die Mitteilung der Stadtwerke Gemünden. Zählerdaten seien gegen Abfragen durch nicht berechtigte Personen geschützt. Und: Die neuen Wasserzähler ermöglichen die schnellere Ermittlung von Wasserverlusten wie Leckagen und Rohrbrüchen via Funkübertragung.

Die alten Flügelzähler bleiben zunächst gültig, bestätigt auf Nachfrage Thomas Ringelmann vom Messstellenbetrieb der Würzburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (WVV). Und sie müssen in Würzburg regelmäßig alle sechs Jahre ausgewechselt werden. Grund sind Ablagerungen, denn das Würzburger Wasser ist bekanntlich recht kalkhaltig beziehungsweise „hart“.

Informationelle Selbstbestimmung

Beim Einsatz von „intelligenten“ Wasserzählern geht es um Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Dieses Grundrecht hat das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 entwickelt. Es gibt jedem Einzelnen die Befugnis, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Zusammenhang mit „intelligenten“ Wasserzählern betroffen, weil sämtliche dort gespeicherten Verbrauchsdaten einen Personenbezug aufweisen und ein Verbrauchsprofil ermöglichen. Nach Ansicht des bayerischen Datenschutzbeauftragten Wolfgang Petri ist jedenfalls dann eine formell-gesetzliche Grundlage nötig, wenn die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Gemeinde oder ihrem Zweckverband die Pflicht auferlegt bekommen, den Einbau und Betrieb eines solchen Wasserzählers zu dulden und durch das Gerät personenbezogene Daten erhoben werden, die nicht zu Abrechnungszwecken notwendig sind, insbesondere wenn eine sehr „kleinteilige“ Erfassung von Verbrauchswerten mit einer langen Speicherdauer zusammentrifft, oder solche personenbezogenen Daten in regelmäßigen Abständen ohne Einflussmöglichkeit des Betroffenen „auf die Straße“ übertragen und ohne Mitwirkung des Betroffenen abgelesen werden können. Auch wegen der Funkbelastung gibt es Bedenken. Funkbasierte Wasserzähler senden etwa 16-sekündlich ein Signal im Frequenzbereich um 870 Megahertz und sind darauf ausgelegt, jegliche Baumasse zu durchstrahlen. tito
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Foto: Kamstrup Austria GmbH
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