Die Kommune wartet eigentlich jeden Tag auf die Genehmigung ihres Bauantrags zur Errichtung ihrer neuen Kläranlage und des großen Regenrückhaltebeckens. Nach langjährigen Behördengesprächen und vielen Abstimmungen reichte die Gemeinde vor rund drei Monaten die abschließende Planung für das Millionenprojekt offiziell bei den Behörden ein. Die Genehmigung sei eigentlich nur eine Formsache sagten damals Planer und Bürgermeister in der Gemeinderatsitzung: Denn der Bauplan sei nun abschließend mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt vorbesprochen und dadurch keine wesentlichen Anpassungen mehr zu erwarten.
Einen Termin, wann das Projekt jedoch endgültig an den Start geht, konnte Bürgermeister Martin Göbel auf Nachfrage in der Bürgerversammlung in Höllrich jedoch aktuell nicht nennen: "Wir könnten jederzeit beginnen." Die Behörde habe ihm mitgeteilt, dass noch die Stellungnahmen der Bereiche Immissionsschutz und Naturschutz ausstehen.
Vorschlag: Mehrkosten den Behörden in Rechnung stellen
Dies führte bei den Anwesenden zu einer Diskussion über eine übermäßige Bürokratie und die Bearbeitungsgeschwindigkeit von Vorgängen bei den Behörden. Je länger das dauert, desto teurer kann es werden, lautete die Meinung eines Anwesenden. Schließlich müsse die neue Anlage auch über Ergänzungsbeiträge durch die Bürgerinnen und Bürger mitfinanziert werden.
Nach aktuellen Schätzungen kostet das Regenüberlaufbecken 1,35 Millionen Euro und der Kläranlagenneubau erfordert 5,87 Millionen Euro. Noch sei davon auszugehen, dass diese Kalkulationen einigermaßen realistisch sind. Eigentlich müsste man die entstehenden Mehrkosten durch die bisherigen Verzögerungen den Behörden oder dem Staat in Rechnung stellen, hieß es aus der Runde.
Ein Wunsch, der sicher nicht in Erfüllung gehen wird. Denn auf Nachfrage nach den möglichen staatlichen Zuschüssen zu dem Millionenprojekt konnte Göbel wenig Hoffnung machen: Wegen der geänderten Förderungsbedingungen könne man vermutlich nur mit insgesamt 500.000 Euro an Zuschüssen rechnen.
Die Grundlagenermittlungen für die kommenden Ergänzungsbeiträge laufen bereits. Um in ein bis zwei Jahren rechtssichere Bescheide erstellen zu können, hat die Kommune das Büro "KdP Peter" beauftragt, die Grundstücks- und Geschossflächen zu aktualisieren. Die Mitarbeiter werden in den nächsten Wochen und Monaten mit einem von der Gemeinde ausgestellten Ausweis bei den Besitzern vorsprechen, so der Bürgermeister.
Hebesätze seit 13 Jahren nicht angepasst
"100.000 Euro Mehreinnahmen sind alles andere als eine moderate Anpassung, das ist eine Erhöhung um 56,46 Prozent", sagte ein Anwesender zu einem weiteren Thema. Er bezog sich damit auf die Grundsteuerreform und die von der Kommune kürzlich festgesetzten neuen Hebesätze. Der Gemeinderat hatte in seiner jüngsten Zusammenkunft auf Basis der neuen, vom Finanzamt ermittelten Messbeträge, den Faktor für die Grundsteuer B von 325 Prozent auf 280 Prozent reduziert, was dennoch hier eine Mehreinnahme von voraussichtlich 100.000 Euro für die Kommune bedeutet.
Göbel erinnerte nochmals daran, dass die Grundsteuerhebesätze und damit die Einnahmen seit 13 Jahren nicht mehr angepasst wurden. Allein die Inflation seit dieser Zeit bedinge eine Erhöhung von knapp 29 Prozent: "Das sind schon allein 40.000 Euro", rechnete er vor. Zudem gebe es viel Anwesen bei denen die Einheitswerte in den vergangenen 60 Jahren nicht aktualisiert wurden. Dadurch habe die Kommune über Jahrzehnte zu wenig Steuern erhalten. Die Grundsteuereinnahmen benötige die Gemeinde, um mit weiteren Einkünften die Leistungen für die Bürger zu finanzieren.
Sicher würden Einige jetzt deutlich mehr bezahlen müssen, bei anderen mit aktuellen Messbeträgen gebe es kaum Differenzen. Durchschnittlich gesehen zahle nun in Karsbach jeder Veranlagte bei der Grundsteuer A (Landwirtschaft) weniger als 80 Euro und bei der Grundsteuer B (Baugrundstücke und Gebäude) nicht einmal 400 Euro.