„Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.“ So steht es seit 1946 im Artikel 115 der Bayerischen Verfassung. Es kommt nicht oft vor, dass Bürger aus dem Landkreis Main-Spessart von diesem Petitionsrecht Gebrauch machen. Wolfgang Groß aus Hasloch war einer von ihnen.
Doch war sein Vorstoß ebenso erfolglos wie die Anfechtung der Sitzverteilung im Haslocher Gemeinderat nach der Kommunalwahl 2014. Dies teilte Zoran Gojic, Stellvertretender Pressesprecher des Bayerischen Landtags auf Anfrage der Main-Post mit.
Groß hat reichlich kommunalpolitische Erfahrung: Zwei Wahlperioden lang saß er für die CSU im Haslocher Gemeinderat, in die dritte rückte er 2011 nach, aktuell ist er vierter Nachrücker der Liste CSU – Freie Wählerschaft, die vier der zwölf Gemeinderäte stellt.
Nun kämpfte der 53-jährige Energieberater keineswegs für sich, auch nicht um einen fünften Sitz für seine Liste. Seiner Rechnung zufolge nämlich stünde der Liste Freie Wähler – Parteilose Liste ein dritter Sitz im Gemeinderat zu. Er war der Überzeugung, das Hare-Niemeyer-Verfahren sei in Hasloch falsch angewandt worden. So sorgte er denn im Frühjahr 2014 für die einzige Wahlanfechtung im Landkreis Main-Spessart.
Groß vertrat die Meinung, dass man den Bürgermeister als 13. Person hätte mit berücksichtigen müssen. Diese Bezugsgröße zugrunde gelegt, hätte zur Folge gehabt, dass die SPD-Liste einen Sitz an die Freien Wähler hätte abgeben müssen.
Das Landratsamt allerdings hielt dem entgegen, dass der Erste Bürgermeister zwar Mitglied des Gemeinderats, nicht aber Gemeinderatsmitglied ist. In Hasloch sei demnach nur ein Dutzend Sitze im Gemeinderat zu vergeben und als Rechengröße zugrunde zu legen. Die Anfechtung wurde deshalb als unbegründet zurückgewiesen.
Dieser Argumentation schloss sich der Petitionsausschuss uneingeschränkt an, bestätigte Pressesprecher Gojic auf Anfrage der Main-Post.
„Es kann doch nicht sein, dass eine Partei weniger als 50 Prozent der Stimmen hat, aber mehr als 50 Prozent der Sitze“, argumentierte Groß, der seine Sache vor dem Ausschuss in München persönlich vertrat. Doch weder dies noch der Hinweis, dass dies auch ein Thema in weiteren Gemeinden sei, führte jedoch zu keiner Diskussion.
Im April noch hatte sich Groß vorbehalten, gegen die Entscheidung des Landratsamtes zu klagen. Letztlich scheute er jedoch vor dem Rechtsweg zurück. „Das kann ich mir nicht leisten“, begründete er auf Anfrage der Main-Post. „Da kann ich als Einzelperson gar nichts dagegen machen.“