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Gemünden
Vorwurf: Angeklagte hoben von Konto einer Seniorin wiederholt Geld ab
Insgesamt soll der 84-Jährigen ein Schaden von 10 900 Euro entstanden sein. Das beschuldigte Ehepaar schwieg vor dem Gemündener Amtsgericht zu den Vorkommnissen.
Dieses Archivbild zeigt symbolisch einen Abhebevorgang am Geldautomaten.
Foto: Arno Burgi | Dieses Archivbild zeigt symbolisch einen Abhebevorgang am Geldautomaten.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 09.02.2024 12:06 Uhr

Die 20-jährige Frau, die sich erneut vor dem Amtsgericht Gemünden zu verantworten hatte, ist dort schon so etwas wie eine "Stammkundin". Dieses Mal war sie zusammen mit ihrem Ehemann in fünf Punkten angeklagt. Der härteste Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sie sollen vom Konto einer 84-Jährigen insgesamt 10 900 Euro abgehoben haben.

Die Frau aus dem Raum Karlstadt war allgemein als sehr hilfsbereit und großzügig bekannt, was sich das Pärchen aus einer Sinngrundgemeinde zu Nutze gemacht haben soll. Insgesamt 33 Mal, so listete die Staatsanwaltschaft auf, sollen sie, zum Teil mit der Frau zusammen, per Bankautomat Beträge zwischen 150 und 500 Euro abgehoben haben. Insgesamt 10 900 Euro.

An die Adresse der alten Dame ist das Paar durch die Mutter des Mannes gekommen. Diese hatte sich im Haus der Geschädigten im ersten Stockwerk mietfrei einquartiert. Als Gegenleistung sollte die Mieterin im Haushalt und im Garten helfen sowie Fahrdienste übernehmen. Als die Hausherrin nicht mehr selbst mit ihrem Auto fahren wollte, will die Mieterin ihr den Pkw für 2000 Euro abgekauft haben. Den Kaufpreis stotterte sie allerdings nur zu einem Teil in Summen von 50 Euro ab.

Gehörige Portion krimineller Energie gezeigt

Eine gehörige Portion krimineller Energie legte die junge Mutter beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit der Telekom an den Tag. Die Frau, die noch aus früheren Verurteilungen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten abzusitzen hat, gab beim telefonischen Antrag ihren Vornamen zusammen mit dem Nachnamen und dem Geburtsdatum ihres Ehemannes an. Für die monatlichen Abbuchungen jedoch die Kontodaten der 84-Jährigen.

Dieser fiel die unerklärliche Kontobewegung von 254,71 Euro für den ersten Monat auf. Sie zeigte den Kontoauszug dem Ehemann einer Verwandten, einem pensionierten Polizeibeamten. Gemeinsam recherchierten die Eheleute sämtliche Kontoauszüge der alten Dame nach und deckten den Schwindel mit dem Mobilfunkvertrag sowie die weiteren ungeklärten Barabhebungen auf.

Während die 20-jährige Angeklagte sowie der mit ihr auf der Anklagebank sitzende 26-jährige Ehemann zu den Anklagepunkten zunächst schwiegen, gab die Frau dann doch den Handybetrug zu. Bei diesem entstand der Telekom ein Schaden von 1312 Euro. Auf 340 Euro Schaden sitzen geblieben ist der Käufer eines i-Phones, das die Angeklagte am 13. Dezember 2018 an ihn über e-bay Kleinanzeigen verkauft, aber nie geliefert hat. Über einen Schaden von "nur" 75 Euro hat eine Frau geklagt, die zu diesem Preis Spiele bei der 20-Jährigen über e-bay gekauft, aber nie erhalten hat. Auch diese zwei "Geschäfte" gab die Angeklagte nach einigen Stunden Verhandlungsdauer zu.

Im letzten Anklagepunkt wirft die Staatsanwaltschaft dem 26-jährigen Ehemann vor, sechs Fahrten zwischen einem Ort im Sinngrund und der Stadt Karlstadt unternommen zu haben ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Trotz Anraten des Richters zu reden, schwieg die Angeklagte weiter

Dass es besser ist mit dem Gericht zu reden, als zu schweigen, machte Richter Volker Büchs den Angeklagten zu Beginn der Schöffensitzung deutlich. Zur Angeklagten gewandt erklärte er ihr, dass die Mutter eines achtmonatigen Kindes die Freiheitsstrafe von 15 Monaten aus vorheriger Verurteilung, plus X erwartet. "Wie hoch dieses X ausfällt, liegt zum großen Teil an ihnen", so der Richter. Die Frau zog es allerdings vor, weiter zu schweigen.

Bei einem weiteren Termin am 13. Juli will das Gericht die 84-jährige Geschädigte hören sowie eine Zeugin, die der jetzigen Sitzung unentschuldigt fern geblieben war. Sie hatte lediglich dem Angeklagten telefonisch erklärt, dass sie nicht zur Verhandlung kommen werde. Beim nächsten Termin kann sie dann gleich die von Richter Büchs auferlegten 300 Euro Ordnungsstrafe wegen ihres Nichterscheinens mitbringen. Ein Urteil ist aber erst am dritten Verhandlungstag, am 20. Juli, zu erwarten.

 
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