Gaby Walter aus Ebenhausen ist Altenpflegerin, Beraterin und Referentin der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB). Im Arnsteiner Pfarrheim St. Kilian sprach sie über die Folgen für die Familie bei der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen. Welche Hilfen gibt es, wo finde ich sie, welche Leistungen stehen mir zu?
Grundsätzlich gilt oft: Ein Pflegefall kommt überraschend und kaum einer weiß, was da auf ihn zukommt, so Walter. In ihrem Vortrag ging es daher hauptsächlich um begleitende Maßnahmen, den Begriff der Pflegebedürftigkeit, Pflegegrade und gesetzliche Leistungen. Eine Pflegebedürftigkeit ist gegeben, wenn gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bestehen und die Hilfe anderer gebraucht wird. Diese muss allerdings auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Infos über die Pflegegrade
Bei häuslicher Pflege gibt es Geld- und Sachleistungen. Daneben wird auch eine teilstationäre Pflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege berücksichtigt. Leistungen für ambulante Wohngruppen sowie Hilfsmittel und Pflegekosten sind vorgesehen. Die Hauptleistungsbeträge liegen zwischen 125 und 2200 Euro. Die Kombinationsleistung von Pflegegeld und Sachleistungen ist möglich, muss aber vorab geklärt werden. Bei vollstationärer Pflege gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse für den Eigenanteil, von 125 bis 2000 Euro. Ähnlich liegen die Tarife für Tages- oder Nachtpflege. Möglich ist auch eine Kurzzeitpflege, wenn die Pflegeperson selbst im Krankenhaus oder im Urlaub ist.
Die Pflegegrade steigern sich von Stufe 1 bei geringer bis Stufe 5 bei schwersten Beeinträchtigungen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Für die Einstufung werden sechs Begutachtungsmodule eingesetzt, welche die körperliche Beweglichkeit, die Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltagslebens sowie soziale Kontakte umfassen. Um den Gesamtumfang der notwendigen Pflege beim Besuch des MDK zu dokumentieren, schlug die Referentin vor, ein Pflegetagebuch zu führen.
Die Einstufungen müssen bei der Krankenkasse beantragt werden, das kann formlos – beispielsweise telefonisch – erfolgen. Dabei sollten Grunderkrankungen und Beeinträchtigungen sowie medizinische Befunde mit angegeben werden. Die Begutachtung selbst läuft nach einem festgelegten Schema ab, wobei Anamnese, Wohn-, Lebens- und Versorgungssituation erfasst werden. Mit den Ergebnissen werden auch Empfehlungen verbunden. Die Hauptpflegeperson sollte anwesend sein, alle Krankenhausbriefe und fachärztliche Unterlagen sollten bereitliegen.
Übersicht über mögliche Hilfen
Walter gab auch einen Überblick über den Ersatz für Pflegehilfsmittel die bis zu 40 Euro monatlich gewährt werden. Für technische Hilfen wie Pflegebetten, Toilettenstühlen werden Zuzahlungen in Höhe von zehn Prozent, höchstens 25 Euro erhoben. Zur Verbesserung des Wohnumfeldes werden Umbauten im Bad oder Rampen mit maximal 4000 Euro bezuschusst. Für die Pflegeperson werden Beitragszahlungen in die Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt und eine gesetzliche Unfallversicherung gewährt.
Weitere Hilfen für Pflegende sind Unterstützungsgelder für die Arbeitsverhinderung, unbezahlte Freistellung von bis zu zehn Arbeitstagen, aber auch längere unbezahlte Freistellungen bis zu sechs Monate sind möglich. In Fällen der Palliativmedizin können zinslose Darlehen für die berufliche Ausfallszeit der Pflegeperson in Anspruch genommen werden.
Gaby Walter riet den Zuhörern, sich rechtzeitig mit möglichen Szenarien vertraut zu machen. Dazu gehören auch Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen zu initiieren. Diese sollten bei der Krankenkasse hinterlegt werden. Umfassende fachkundige Beratungen können durch die Krankenkassen oder bei der KAB erfolgen.
Die Referentin bot auch selbst ihre Hilfe an, unter Gaby.L.Walter@t-online.de