
"Vereiteln der Zwangsvollstreckung in 14 Fällen und vorsätzlicher Bankrott", das klingt nach Zahlen und Bilanzen, tatsächlich aber ging es in dem Prozess am Amtsgericht Würzburg um Liebe und "Fremdgehen", um luxusnahen Wohlstand, aber auch um Depression mit Therapiebedarf, Alkohol, Eifersucht und Geld – ein Fall aus dem Landkreis Main-Spessart.
Verurteilt wurde eine 52-jährige pädagogische Fachkraft zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu je 40 Euro), nur noch halb so viel wie im ursprünglichen Strafbefehl, gegen den sie Einspruch eingelegt hatte. Jahrelang hatte die Frau nach Angaben ihres Rechtsanwalts mit einem verheirateten Unternehmer zusammengelebt. Als der schwer erkrankte, sei es ihm wichtig gewesen, den Wohlstand der Geliebten über seinen Tod abzusichern.
Welcher Frau gehören die 60 000 Euro ?
Die Witwe des Unternehmers bestritt in einer früheren Verhandlung energisch, dass es eine feste Beziehung und ein Zusammenleben ihres Mannes mit der Angeklagten gegeben habe. Richtig sei allerdings, dass er an Weihnachten und Neujahr nicht zuhause bei seiner Ehefrau war. Und mit Zivilprozessen versuchte sich die Witwe Geld zurückzuholen, das ihrer Meinung nach ihr und nicht der Geliebten gehörte, so jetzt der Anwalt der Angeklagten vor Gericht.
Unter anderem ging es um knapp über 60 000 Euro aus einer Lebensversicherung, welche die Angeklagte nach Urteil des Landgerichts Würzburg an die Witwe zurückzahlen sollte. Damit man bei ihr nichts holen kann, hat die Frau aus dem Landkreis Main-Spessart laut Anklage ihr "Nutzungs- und Konsumverhalten drastisch geändert". Sie habe innerhalb kurzer Zeit so viel Geld ausgegeben, dass sie trotz gutem Einkommen als Angestellte in einer Kommune zahlungsunfähig wurde und bei Gericht Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte. Da waren die Konten bereits weitgehend abgeräumt.
Vorher hatte sie auch noch ein ihr gehörendes Wohnmobil zum Preis von 19 500 Euro gegen Barzahlung verkauft. Um auch dieses Geld dem Zugriff der Witwe des Unternehmers im Wege der Zwangsvollstreckung zu entziehen, habe sie es, so die Anklage, zügig für eine "übermäßige Lebensführung" ausgegeben.
Rechtsanwalt: "Alle Zahlen der Anklage stimmen"
Für seine Mandantin erklärte Rechtsanwalt Norman Jacob (Würzburg): "Die Zahlen der Anklage stimmen alle." Es gehe in dieser Verhandlungsrunde nur um den Hintergrund, die Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen und einen Sachverhalt, den man unterschiedlich beurteilen könne, entweder moralisch oder menschlich-verständnisvoll. Der Unternehmer, "der kein Kind von Traurigkeit war", habe geglaubt, bei der Angeklagten "den Hafen fürs Alter gefunden zu haben".
Sie habe mit dem Unternehmer in wirtschaftlich sehr guten Verhältnissen gelebt, sei aber nach dessen Tod "abgestürzt" in Depression und Alkohol. Es sei zu "Frustkäufen" gekommen, aber nicht in der Absicht, Gläubiger zu schädigen, so Anwalt Jacob. Die Staatsanwältin wollte wissen, wie man denn auf die Schnelle so viel Geld ausgeben könne. Antwort: "Zum Beispiel durch Reisen, Shopping und es sich gut gehen lassen."
Richter Christian Eisert fasste zusammen: Am Tatbestand sei nichts zu rütteln, es gehe nur darum, die menschliche Seite angemessen zu berücksichtigen. Für Staatsanwältin Stefanie Neusius ging es trotz der menschlichen Problematik auch "um eine nicht unerhebliche kriminelle Energie"; die Geldstrafe sei in der Höhe gerade noch zu vertreten. Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass die Angeklagte inzwischen bereits über 50 000 Euro an den Insolvenzverwalter zur Wiedergutmachung des Schadens von etwa 61 000 Euro überwiesen hat.
Wenn es um Wirtschaftskriminalität geht, ist das Amtsgericht Würzburg auch für Main-Spessart zuständig, deswegen wurde der Fall nicht in Gemünden verhandelt.