Da hatte sich ein heute 21-Jähriger den Ausgang eines Abends mit einer jungen Frau auf der Laurenzimesse 2019 in Marktheidenfeld anders vorgestellt. Statt mit dem gewünschten Liebesabenteuer, endete der kurze Kontakt der Zwei nun vor dem Amtsgericht Gemünden, wo sich der Bewohner eines Flüchtlingsheims wegen sexueller Belästigung verantworten musste.
"Ich bin ein sehr sozial eingestellter Mensch", sagte die heute 26-jährige Alten- und Krankenpflegerin, die damals mit zwei Freundinnen die "Mess" besucht hatte, vor Gericht. Deshalb bot sie ihre Hilfe an, als am 15. August 2019 gegen 1.30 Uhr ein Festbesucher suchend über das Gelände der Laurenzimesse ging. Sie unterstütze ihn bei der Suche nach seiner verlorenen Geldbörse, die er zuletzt am Autoscooter bemerkt hatte.
Auf dem Weg dahin kam es zur einer Berührung am Po der jungen Frau. "Das könnte aber auch unbeabsichtigt gewesen sein", erklärte die 26-Jährige. Sie gab ihm dennoch deutlich zu verstehen, dass sie solche Anmache nicht wünscht. Der junge Mann entschuldigte sich.
Erst entschuldigt er sich, dann wird er übergriffig
Am Autoscooter wurde er jedoch aufdringlicher. Er stellte sich vor die Frau, hielt sie am Arm fest und griff ihr mit der anderen Hand von vorne in den Schritt und forderte sie auf, mit zu ihm zu gehen. Daraufhin ging die Frau und bat den Sicherheitsdienst um Hilfe, der die Polizei benachrichtigte. Kurze Zeit später nahm diese den übergriffigen jungen Mann in Gewahrsam.
Vor Strafrichter Volker Büchs bestritt der 21-Jährige die sexuellen Belästigungen. Er räumte aber ein, dass ihm die blonde Frau gefallen und er sie nach ihrem Namen, Alter und Wohnort gefragt habe. Eine Liebesnacht in seiner Unterkunft sei von ihm nicht geplant gewesen, da er diese mit drei weiteren Bewohnern teile. Über die Polizei habe er später mehrfach versucht, die Handynummer der Frau zu bekommen, um sich bei ihr zu entschuldigen.
Auch in Lohr mit der Polizei zu tun
Gut zweieinhalb Monate später hatte der Angeklagte in der Halloweennacht in Lohr erneut mit der Polizei zu tun. Dort wurden einige Absperrungen umgeworfen. Auf der Suche nach den Tätern fiel der 21-Jährige einer Polizeistreife auf. Als die Beamten seine Personalien feststellen wollten, legte er keine Papiere vor, nannte einen anderen Namen und ein falsches Geburtsdatum. "Wir konnten nicht feststellen, ob der Mann volljährig ist oder nicht", sagte einer der Beamten aus.
Daraufhin ließen sie ihn den Inhalt einer Wasserflasche entleeren. "Es roch nach einem Alkoholmixgetränk", erklärte der Polizist. Der Angeklagte behauptete, dass er die Flasche kurz zuvor in einer Tankstelle gekauft und noch nicht geöffnet habe. Allerdings räumte er ein, dass er an diesem Abend schon einiges getrunken hatte. Aus lauter Wut darüber, dass er die Flasche leeren musste, schleuderte er sie gegen das Heck des Streifenwagens, an dem allerdings kein Schaden entstand. Die Anklage wegen Sachbeschädigung ließ der Staatsanwalt in der Verhandlung fallen.
Richter folgt Antrag des Staatsanwaltes
Dafür beantragte der Staatsanwalt für die sexuelle Belästigung eine Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu 15 Euro), da die Angriffe oberhalb der Bekleidung stattgefunden haben. Obwohl der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war und demnach unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Jugendstrafrecht hätte verurteilt werden können, plädierte der Staatsanwalt für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht.
In seinem Urteil folgte Richter Büchs dem Antrag der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Weiter gab er dem Angeklagten an einem ersten Verhandlungstag, an dem die Zeugin nicht teilnahm, noch eine Nachhilfestunde. Damals hatte er Richter Volker Büchs die Fähigkeit abgesprochen, zu urteilen, ob er die Frau belästigt habe oder nicht, da der Richter nicht dabei war. "Anhand der Zeugenaussagen", so Büchs, " kann das ein Richter".