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Gemünden
Vorbestraft, aber nicht wegen Betrugs: Minijobberin bezog unberechtigt Sozialleistungen
Eine 34-Jährige wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Knifflig wurden die Abwägungen der Beteiligten, da die Angeklagte vorbestraft ist.
(Symbolbild)
Foto: Daniel Naupold, dpa | (Symbolbild)
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 03.09.2024 02:44 Uhr

Wegen Betrugs musste sich eine 34-jährige Frau aus einer Gemeinde im Westen des Landkreises Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Staatsanwältin warf der Angeklagten vor, im Sommer 2020 der Arbeitsagentur die Aufnahme eines Minijobs in einer Gaststätte verschwiegen und in der Folge für eine kurze Zeit unberechtigt Sozialleistungen bezogen zu haben. Der Arbeitsagentur sei dadurch ein Schaden in Höhe von 912 Euro entstanden.

Der Rechtsanwalt der Angeklagten räumte ein, dass seine Mandantin ihre Arbeitsaufnahme nicht unverzüglich gemeldet habe. Allerdings habe sie sich nicht bereichern wollen, sie habe vielmehr gedacht, dass der Staat das sowieso wisse. Zudem habe seine Mandantin damals mit ihren vier Kindern im Alter von 16, 12, 4 und 2 Jahren eine stressige Zeit gehabt. Das unrechtmäßig ausgezahlte Geld sei zurückgezahlt worden.

Angeklagte war wegen Beleidigung vorbestraft

Die Staatsanwältin ließ sich von dieser Sichtweise nicht beeindrucken, sie blieb dabei: Die Angeklagte habe sich des Betrugs durch Unterlassung schuldig gemacht und auch eine Bereicherungsabsicht gehabt. Vor dem Hintergrund, dass die Angeklagte vorbestraft ist, unter anderem wegen Beleidigung, und zur Tatzeit noch eine offene Bewährung bestand, forderte sie eine sechsmonatige Haftstrafe, ausgesetzt zur Bewährung.

Der Verteidiger der Angeklagten betonte nochmals, dass seine Mandantin keine Bereicherungsabsicht gehabt habe. Sie sei zwar vorbestraft, aber nicht einschlägig, sprich: wegen Betrugs. Zudem sei ihr klar gewesen, dass das Arbeitsamt auf die Daten der Sozialversicherungsträger zurückgreifen könne. Er hielt eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 10 Euro (900 Euro) für angemessen. Ihr tue die Sache leid, sagte die Angeklagte und beteuerte, keine Bereicherungsabsicht gehabt zu haben.

Richter Sven Krischker folgte in seinem Urteil dem Vorschlag des Anwalts der Angeklagten. Er verurteilte die Angeklagte zu 90 Tagessätzen à 10 Euro. Die Angeklagte nahm das Urteil noch im Sitzungssaal an, wie sich die Staatsanwaltschaft verhalten wird, ist noch unklar.

 
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  • Emil März
    Was ist das denn für ein Bild? Haben Sie da einen Auktionator abgelichtet?
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