Gemünden
Vorbestraft, aber nicht wegen Betrugs: Minijobberin bezog unberechtigt Sozialleistungen
Eine 34-Jährige wurde wegen Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Knifflig wurden die Abwägungen der Beteiligten, da die Angeklagte vorbestraft ist.
Wegen Betrugs musste sich eine 34-jährige Frau aus einer Gemeinde im Westen des Landkreises Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Staatsanwältin warf der Angeklagten vor, im Sommer 2020 der Arbeitsagentur die Aufnahme eines Minijobs in einer Gaststätte verschwiegen und in der Folge für eine kurze Zeit unberechtigt Sozialleistungen bezogen zu haben. Der Arbeitsagentur sei dadurch ein Schaden in Höhe von 912 Euro entstanden.
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