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Marktheidenfeld
Voranfrage für Lounge und Disco stößt auf offene Ohren
Zwar sind im späteren Verfahren noch einige Detals zu klären, doch hat der Bauausschuss das Projekt einhellig begrüßt. Schließlich wolle man ja etwas für junge Leute tun.
Im Untergeschoß des Gebäudes an der Georg-Mayr-Straße 1 in Marktheidenfeld soll eine Eventlounge mit Gaststätten- und Discothekenbetrieb entstehen.
Foto: Lucia Lenzen | Im Untergeschoß des Gebäudes an der Georg-Mayr-Straße 1 in Marktheidenfeld soll eine Eventlounge mit Gaststätten- und Discothekenbetrieb entstehen.
Joachim Spies
Joachim Spies
 |  aktualisiert: 03.12.2019 11:28 Uhr

"Wir müssen und wollen etwas für junge Leute in der Stadt tun und das können wir damit", begrüßte CSU-Fraktionschef Christian Menig am Donnerstagabend im Bauausschuss des Stadtrates die Voranfrage für eine Eventlounge mit Disco-Betrieb in der Georg-Mayr-Straße. Seine Fraktion stimme "erfreut zu". Auch die anderen Mitglieder des Bauausschusses hatten keine großen Einwände und signalisierten dem Projekt grünes Licht.

Im Erdgeschoss des bestehenden Geschäftsgebäudes will der Antragsteller die bisherige Gewerbeeinheit (vormals WM-Küchen, Anm. d. Red.) in eine Eventlounge mit Gaststätten- und Discothekenbetrieb umwandeln, informierte Bauamtsleiter Alexander Chesauan die Räte. Die Gaststätte im Obergeschoss bleibe unverändert erhalten. Die Lounge mit Barbetrieb soll an drei bis vier Tagen pro Woche von etwa 17 bis 1 Uhr betrieben werden. Hier werde ein Zielgruppe von 25 bis 60 Jahren angesprochen. An Freitagen und Samstagen sowie den Tagen vor einem Feiertag sei an Tanz- und Livemusik für 18- bis 40-Jährige und Öffnungszeiten von 22 bis maximal 5 Uhr gedacht. 

Das Ziel des Betreibers: ein Angebot für Jung und Alt machen und ein Anziehungspunkt für die Landkreisbewohner werden. Auch sei die Vermietung der Räume für Feiern jeglicher Art wie etwa auch Firmenfeiern möglich.

Lage im Gewerbegebiet gibt Rahmen vor

Das Gebäude liege im Gewerbegebiet, der Baukörper bleibe unverändert, erläuterte der Bauamtsleiter. Hier könnten Vergnügungsstätten ausnahmsweise zugelassen werden. Zu beachten sind die Schallimmissionswerte für ein Gewerbegebiet.

Noch zu klären sei die Stellplatzfrage. Die erforderlichen 28 Parkflächen könnten  zwar auf dem Areal sowie auf einem weiter in Richtung Stadt liegenden Grundstück nachgewiesen werden, doch bittet der Antragsteller zu prüfen, ob die nahe dem Gebäude liegenden öffentlichen Stellflächen – Martinsbräu-Parkplatz und Brückenparkplatz – auch zum Nachweis herangezogen werden können.

Die Bürgervertreter zeigten sich hier aufgeschlossen, zumal die möglichen 18 Stellplätze an der Eichholzstraße kritisch gesehen werden. Martin Harth bat zu prüfen, ob die öffentlichen Parkflächen dann nicht entwidmet werden müssten. Man müsse auch "deutlich abklären hinsichtlich der Betriebsgenehmigung und -zeiten". Harth fürchtete, dass es womöglich wieder zu einem Rechtsstreit wie beim Discobetrieb in der Innenstadt kommen könnte, wenn der Betrieb einmal angelaufen ist.
Christian Menig teilte Harths Bedenken nicht: "Das hier ist Gewerbegebiet, das andere lag mitten in der Innenstadt."

 
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