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Gemünden
Vor Gericht: Zwei Köche streiten sich mit Messern
Notwehr oder Mordversuch? Der Tathergang ließ sich vor Gericht kaum rekonstruieren. Auch der jetzt Angeklagte wurde bei der Auseinandersetzung verletzt.
Das Amtsgericht in Gemünden.
Foto: Michael Mahr | Das Amtsgericht in Gemünden.
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:52 Uhr

Hörbar unzufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlung am Amtsgericht Gemünden zeigte sich der 52-jährige Nebenkläger. Der Mann hätte gerne den Angeklagten, der ihn mit einem Messer verletzt hatte, im Gefängnis gesehen. Wie und warum die beiden Männer aus Asien aneinandergeraten waren, blieb unklar. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung stellte Richter Dr. Jan Teubel das Verfahren ohne Auflagen ein.

Auch nach rund vier Stunden Verhandlung blieb die Abfolge der Tat, die sich in der Nacht vom 14. Juni 2019 in einem Restaurant und der dazugehörigen Mitarbeiterwohnung im Landkreis ereignet hat, im Dunkeln. Während der Angeklagte, ein 31 Jahre alter Koch, sehr detailliert seine Version erzählte, blieb der damals verletzte Mann, der jetzt als Zeuge und Nebenkläger auftrat, bei teils ungenauen und oberflächlichen Erklärungen.

In der Restaurantküche ging's los, in der Wohnung wurde es gefährlich

So soll der ungepflegt und verschmutzt aussehende Nebenkläger damals seit mehr als sechs Monaten als Chefkoch in der Küche des Restaurants gearbeitet haben. Der Angeklagte hatte einen eigenen Arbeitsbereich, in dem er mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt war. Als ein Gast ein Essen wegen Mängel hatte zurückgehen lassen, soll der Chefkoch ihn beschimpft und seine Familie beleidigt haben. Zudem soll er gedroht haben, ihm die Hand zu brechen und die Familie von einem Auto überfahren zu lassen.

Er sei lediglich für etwas mehr als zehn Tage zu Besuch bei dem mit ihm befreundeten Gastwirtsehepaar gewesen behauptete der 52-Jährige. In der Zeit habe er hin und wieder in der Küche ausgeholfen, sei aber nicht fest angestellt gewesen. Den Vorfall mit dem reklamierten Essen habe er mitbekommen. Er habe dem Koch gesagt, dass nach seinem Geschmack das Essen in Ordnung sei. Daraufhin will er sich auf sein Zimmer zurückgezogen haben, ohne Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen zu äußern.

Nachdem das Lokal geschlossen wurde, ging auch der Angeklagte in sein Zimmer, das genau über dem seines Landsmannes liegt. Durch das geöffnete Fenster will er weitere Beschimpfungen und Bedrohungen gehört haben. Deshalb sei er runter gegangen, um sich mit dem älteren Mann auszusprechen. Dort habe er ihn stark angetrunken und in aggressiver Stimmung vorgefunden. Statt zu einer Aussprache kam es dann zu Handgreiflichkeiten.

Der Nebenkläger erhielt eine Schnittverletzung am Ohr

Der Chefkoch soll ihm die Arme auf den Rücken gedreht und ihn mit Schlägen attackiert haben. Unter den Verletzungen, die durch das Klinikum Aschaffenburg auch attestiert wurde, habe er heute noch zu leiden. Als er eine Hand frei bekam, habe er ein Messer gefasst und blind nach hinten gestoßen. Dabei erhielt der Kontrahent eine Schnittverletzung am linken Ohr.

Während die Schilderungen des Angeklagten nach einer Notwehrhandlung klangen, sah der Geschädigte eher eine Mordabsicht hinter der Messerattacke. Nach seiner Version soll der jüngere Landsmann schon mit dem Messer in der Hand ins Zimmer gekommen sein und habe sogleich angegriffen und verletzt. "Das ist ein gewalttätiger Mann, der gehört ins Gefängnis", ließ er über die Dolmetscherin verlauten. Auf Nachfrage des Gerichts gab der im oberschwäbischen Tettnang wohnende Geschädigte an, in stärkerem Ausmaß Alkohol zu sich zu nehmen. In der Verhandlung bezeichnete er die Protokolle über alle damals bei der Polizei gemachten Aussagen als gefälscht.

Der Angeklagte sei ein guter Koch; er hätte ihn gerne behalten, betonte der Restaurantbesitzer vor Gericht. Nie hätten sich Gäste über das Essen beschwert. Nach dem Vorfall aber, habe er von sich aus die Arbeitsstelle verlassen.

Die Polizei tat sich schwer bei der Aufklärung

Schwierig gestaltete sich für die Polizei die Aufnahme der Tat, sagte ein Polizeibeamter aus. Man habe zahlreiche Messer im Zimmer des Angeklagten gefunden, zunächst jedoch nicht die Tatwaffe. Die lag später im Bett des 31-Jährigen.

"Die Verletzungen sind unstrittig vorhanden. Dann haben wir zwei Aussagen. Einer der Männer lügt." So fasste der Verteidiger das Ergebnis der langen Verhandlung zusammen. So lautete auch der Tenor von Richter und Staatsanwalt. Schließlich stellte Richter Teubel mit dem Einverständnis aller Beteiligten, das Verfahren ein. Nach Ansicht des Gerichts ist die Schuld des Angeklagten nicht so schwer und die Tat fast zwei Jahre her. Zudem erlitt der Angeklagte ebenfalls erhebliche Verletzungen, mit denen er eine Zeit lang seinen Beruf nicht ausüben konnte.

 
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