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Rothenfels/Lohr
Vor 150 Jahren: Der skandalöse Gerichtsschreiber
Blick auf die Altstadt von Rothenfels und darüber die Burg Rothenfels von Zimmern aus.
Foto: Brachs Andreas | Blick auf die Altstadt von Rothenfels und darüber die Burg Rothenfels von Zimmern aus.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 08.06.2020 02:10 Uhr

Vor 150 Jahren, Anfang Juni 1870, musste sich der ehemalige Gerichtsschreiber der königlichen Landgerichte Rothenfels und Rothenbuch, Karl von Itzstein, wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten vor dem Schwurgericht in Würzburg verantworten. Dabei kamen auch pikante Einzelheiten aus seinem Privatleben zur Sprache. Das Medieninteresse an dem Fall war groß.

Der "Schweinfurter Anzeiger" berichtete, dass die Geschäftsführung des 44-Jährigen am Landgericht Rothenfels, wohin er Anfang 1867 auf seinen Wunsch hin versetzt worden war, "bald den manchfachsten Beanstandungen" unterlag. Dies sei auch schon an seiner vorherigen Station als Gerichtsschreiber am Landgericht in Gräfenberg, wo er nur ein knappes Jahr im Amt war, der Fall gewesen. Davor war er Tagschreiber des Landgerichts Lohr.

Ein Dutzend Fälle angeklagt

Angeklagt waren aus seiner Zeit am Landgericht Rothenfels laut dem "Würzburger Journal" drei Fälle, aus seiner Zeit am Amtsgericht Rothenbuch, wo er im Mai 1869 begann und im November 1869 entlassen worden war, neun Fälle. Insgesamt ging es um eine recht hohe dreistellige Summe, die sein Jahresgehalt von 500 Gulden übertraf. Um seine Veruntreuungen nicht auffliegen zu lassen, habe er Rechnungen und Registerverzeichnisse unrichtig beziehungsweise unvollständig geführt.

Bereits am 15. Mai 1868 hatte ihm das Bezirksgericht Lohr wegen Unfleißes und mangelhafter Geschäftsführung einen Verweis erteilt. In Rothenfels habe der verheiratete Angeklagte außerdem "mit einer liederlichen Frauensperson" verkehrt und mit dieser ein außereheliches Kind gezeugt, "was zu den skandalösesten Auftritten mit seiner Ehefrau führte".

"Angeklagter stellte jede Veruntreuung in Abrede, behauptete sich auf die einzelnen Posten nicht entsinnen zu können und will lediglich, theils aus Unkenntnis, theils im Drange der Geschäfte die Verbuchung vergessen haben", so das Würzburger Journal. Tatsächlich wurde von Itzstein freigesprochen. Der "Nürnberger Anzeiger" merkte dazu an: "Das System aber, wonach dergleichen Leute angestellt werden, ist nicht freigesprochen worden."

 
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