Weniger spannend als es zu erwarten gewesen wäre, gestaltete sich die Verhandlung vor dem Amtsgericht Gemünden gegen eine 40-jährige Frau aus dem Landkreis. Ihr war vorgeworfen worden, ihre beiden Kinder ohne Zustimmung des Ehemannes in ihr Heimatland "entführen" zu wollen. Der Großmutter gelang zunächst die "Flucht". Der Angeklagten wurde mit dem jüngsten Kind der Abflug in Frankfurt verwehrt.
Gekriselt hat es wohl schon länger in der Beziehung der beiden Ehepartner. So auch am 25. Juli 2018 als die Beiden auf einem Kinderspielplatz in Streit gerieten. So wollte der Ehemann Anfang bis Mitte August zu einer Geschäftsreise in seine chinesische Heimat reisen und auch die beiden minderjährigen Kinder mitnehmen. Außerdem wollte er die chinesische Bank-Card seiner Frau haben, was diese verweigerte.
Handgreiflichkeiten auf dem Kinderspielplatz
Zur anschließenden körperlichen Auseinandersetzung gab es vor Gericht zwei Versionen. So gab die Frau an, der 39-jährige Mann habe sie mit einer Hand am Hals gepackt und so lange gewürgt, bis sie auf den Boden fiel. Danach will sie mit einem kleinen Stöckchen nach ihm geschlagen haben. Der Mann behauptete, seine Frau habe ihn mit dem Stock am Hals verletzt. Darauf habe er sie am Hals und an der Brust gepackt, um sie auf Abstand zu halten.
Am gleichen Abend hat der Ehemann seine Koffer gepackt. Dabei hat er auch die Reisepässe seiner Kinder, die seine Frau in Verwahrung hatte, mitgenommen und ist in ein Hotel gezogen. Am folgenden Tag suchte ihn seine Frau an der Arbeitsstelle auf, wo sie in einem unbeobachteten Moment auch die Reisepässe der Kinder an sich nehmen konnte. Der Aufforderung des Mannes, ihm die Pässe wieder auszuhändigen, kam die Angeklagte nicht nach.
Stattdessen fuhr sie zusammen mit ihrer Mutter und den beiden Kindern zum Flughafen Frankfurt und kaufte dort Flugtickets mit Ziel Peking. Während die Großmutter mit dem älteren Kind den Flug antreten konnte, verweigerte die Fluggesellschaft der 40-Jährigen das Boarding weil sie kein gültiges Visum für China besaß. Zwei Wochen später waren Großmutter und das größere Enkelkind wieder in Deutschland. Was für die Erklärung des Pflichtverteidigers spricht, der betonte, dass seine Mandantin keineswegs vorhatte, die Kinder dauerhaft zu entziehen. "Der Lebensmittelpunkt sollte weiterhin Deutschland bleiben", erklärte er.
Angeklagte verweist auf Kultur ihres Heimatlandes
Ihr Verhalten schrieb die angeklagte Mutter der Kultur ihres Heimatlandes zu. Dort sei es üblich, dass bei einem Streit unter Eheleuten die Frau in das Haus ihrer Eltern zurückkehrt. Danach beginnen die Eltern des Mannes und der Frau untereinander mit Gesprächen, mit dem Ziel, die Wogen zu glätten. Ihr Ziel wäre es gewesen, sich knapp zwei Wochen später während der Geschäftsreise ihres Mannes in China zu treffen und sich dort wieder zu versöhnen. In den vergangenen Jahre wäre sie mit den Kindern drei bis vier Mal mit dem Wissen des Ehemannes mit ihren Kindern für jeweils bis zu drei Monaten nach China geflogen, erklärte die Angeklagte.
Mit Zustimmung des Verteidigers und seiner Mandantin folgte Richterin Kristina Heiduck der Anregung des Staatsanwalts. Dieser hatte in der langwierigen Verhandlung die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage angeregt. Bezahlt die Frau innerhalb von sechs Monaten 1000 Euro, wird das Verfahren endgültig eingestellt.