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GEMÜNDEN
Verzwickte Vermögensverhältnisse
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 27.09.2013 17:33 Uhr

Weil er dem Gerichtsvollzieher beim Ablegen der eidesstattlichen Versicherung mehrfach Mieteinnahmen verschwiegen haben sollte, stand ein 65-jähriger Rentner aus dem Sinngrund vor dem Gemündener Amtsgericht.

So einfach lag der Fall allerdings nicht: Die rund 900 Euro an Miete für eine große Garage in seinem ehemaligen Anwesen wurde an die Firma des Mannes gezahlt und war an seinen Schwager abgetreten. Dieser hatte lange in der Firma des Angeklagten gearbeitet, den Mietvertrag mit seinem neuen Arbeitgeber eingefädelt und seinem Schwager ein Auto zur Verfügung gestellt und diesen auch auf andere Art und Weise noch unterstützt.

Als die Firma in Schwierigkeiten geriet, musste der Angeklagte 2005 erstmals eine eidesstattliche Versicherung ablegen. „Das war bei mir im Büro und ich habe den Gerichtsvollzieher gefragt, ob ich angeben muss, was ich abgetreten habe“, erinnerte sich der Rentner, als wäre es gestern gewesen. Die Antwort habe sinngemäß gelautet: „Nein, nur was Sie wirklich zur Verfügung haben“.

Nicht im Detail besprochen

Die als Zeugin gehörte Gerichtsvollzieherin, bei der der Rentner die eidesstattliche Versicherung nach drei Jahren 2008 erstmals verlängerte, sagt dagegen etwas anders: Eigentlich seien abgetretene Pacht- und Mieteinnahmen anzugeben, aber so detailliert werde das meist nicht besprochen. Das schilderte auch der Angeklagte so, bei der „Verlängerung“ sei er lediglich gefragt worden, ob sich bei ihm etwas geändert habe.

Der Mietvertrag für die Lagermöglichkeit wurde immer nur um sechs Monate verlängert, das Mietverhältnis endete aber erst nach elf Jahren, was über 100 000 Euro Mieteinnahmen entspricht. Der 65-jährige wies darauf hin, dass er daraus vor allem Pflichten hatte: Er musste den Zugang jederzeit ermöglichen, was Schneeschieben im Winter bedeutete, sowie einen Gabelstapler stellen.

In dem Fall gibt es noch mehr Ungereimtheiten: Im Jahr 2006 erhielt ein Geldinstitut bei der Zwangsversteigerung des Anwesens den Zuschlag, meldete sich aber erst zwei Jahre später bei dem Angeklagten, der dort wohnen blieb. Der dann geschlossene Mietvertrag enthielt rechtlich nicht zulässige Passagen, so musste der Mieter zusätzlich zur Miete die komplette Instandhaltung der Immobilie bezahlen, was sich über die Jahre auf 25 000 Euro summiert haben soll. Unter anderem kaufte er für die Ölheizung einen neuen Brenner. Inzwischen wohnt er nicht mehr dort, er will das Anwesen als sein „Lebenswerk“ aber zurückkaufen und arbeitet deshalb weiter.

600 Euro für den Kindergarten

Nach der kurzen Beweisaufnahme mit zwei Zeugen bittet Richter Hubertus Stuhler den Staatsanwalt und den Verteidiger des Angeklagten zu einem Rechtsgespräch. Weil der Rentner nicht vorbestraft ist, regt der Richter danach an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen und alle Parteien stimmen zu.

Der Angeklagte muss 600 Euro in sechs Monatsraten an den Kindergarten St. Martin in Gemünden zahlen, dann ist die Sache endgültig erledigt.

 
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