Trotz seines Alters von 20 Jahren hat ein junger Mann aus dem Raum Karlstadt schon allerhand auf dem Kerbholz. Das brachte ihm bereits vier Verurteilungen ein. Zwei Wochen Jugendarrest hat er bereits abgesessen. Jetzt kamen vier Anklagen dazu, mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
"Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird zugegeben", erklärte der Verteidiger des Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Am 9. August war der 20-Jährige mit einem Auto gemeinsam mit einer jungen Frau und deren Tochter von seinem Wohnort bis nach Stein bei Nürnberg gefahren, um das dortige Erlebnisbad zu besuchen. Etwa 100 Meter vor der Einrichtung war er von einer Polizeistreife erwischt worden. Einen Führerschein konnte der Mann bei der Kontrolle nicht vorweisen.
Roller angeblich verschrottet statt repariert
Seine berufliche Zukunft sieht der Angeklagte als Selbständiger mit der Reparatur von Mofas, Mopeds und Motorrollern. So hat er schon im vergangenen Sommer auf eine eBay-Kleinanzeige geantwortet, um den Motorroller eines Mannes aus Würzburg zu reparieren. Bei der Abholung kassierte er für Transport und mögliche Ersatzteile einen Vorschuss von 120 Euro. Als sich der Besitzer immer wieder telefonisch nach dem Fortschritt der Reparatur erkundigte, erhielt er ausweichende und unterschiedliche Auskünfte, wie in seiner Vernehmung dem Gericht schilderte. Irgendwann erfuhr der Mann, dass der ungelernte Mechaniker sogar den Roller zum Verkauf im Internet angeboten hat.
Telefonisch zur Rede gestellt, verlangte der Angeklagte mehr Geld als Vorschuss für die Reparatur, bot an, den Roller zu vermitteln oder selbst zum Preis von 350 Euro zu kaufen. Der Halter bestand aber auf eine Reparatur, die er allerdings erst nach Ausführung bezahlen wollte. Dies passte dem finanziell klammen Zweiradmechaniker allerdings nicht. "Ich habe den Roller verschrottet", ließ er den Halter und auch das Gericht jetzt wissen. Einen entsprechenden Entsorgungsnachweis konnte er jedoch nicht vorlegen. Große Zweifel bestehen an seiner Aussage, da ein Taxifahrer vor rund drei Monaten besagten Motorroller im Stadtgebiet von Karlstadt gesehen haben will.
Cousin war doch nicht der Dealer
Den "größten Brocken" hat sich der Angeklagte jedoch im November 2015 und September 2017 geleistet. Beamte der Polizeiinspektion Karlstadt hatten zunächst wegen diverser Diebstähle bei ihm ermittelt. Dabei fiel ihnen bei dem Beschuldigten auch 4,8 Gramm Haschisch in die Hände. Bei der Befragung zur Herkunft nannte er seinen Cousin als Dealer. Dieser musste sich dann wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen vor dem Schöffengericht verantworten. In der Verhandlung machte der jetzt 20-Jährige die "Rolle rückwärts", entlastete seinen Cousin und betonte, die Drogen von einer unbekannten Person am Würzburger Hauptbahnhof gekauft zu haben.
Wegen der nun im Raum stehenden uneidlichen Falschaussage und der falschen Anschuldigung zitierte Richterin Karin Offermann den Direktor des Gemündener Amtsgerichtes, Richter Thomas Schepping, sowie den damaligen Sitzungsvertreter der Staatsanwalt, der mittlerweile als Richter in Schweinfurt ist, in den Zeugenstand. Ebenso den ermittelnden Polizeibeamten der Inspektion Karlstadt.
Bis September muss eine Ausbildung begonnen werden
Wegen Nötigung, Diebstahl und Diebstahl mit Waffengewalt sowie dem mehrmaligen vorsätzlichem Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Angeklagte bereits in der Vergangenheit verurteilt worden. Und auch die Zukunft des jungen Mannes sah die Jugendgerichtshilfe keineswegs in rosigen Farben. Sie bescheinigte eine "negative Sozialprognose". Auch, weil er trotz eines guten Schulabschlusses eine Reihe von begonnenen Ausbildungen abgebrochen hatte. Als Ahndung empfahl sie einen mehrwöchigen Dauerarrest.
Während der Verteidiger ebenfalls einen vierwöchigen Dauerarrest für ausreichend hielt, ("er hat begriffen, dass es so nicht weitergeht"), reichte das der Staatsanwältin nicht. Sie beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Für diese Zeit soll ein Bewährungshelfer gestellt werden. Als Bewährungsauflage beantragte sie weiter, dass der Angeklagte sich um eine Ausbildung bemühen, diese beginnen muss und diese auch nicht grundlos abbrechen darf. Zudem soll er 470 Euro als Wertersatz für den "verschrotteten" Motorroller zahlen.
Richterin Karin Offermann orientierte sich in ihrem Urteil im Wesentlichen am Antrag der Staatsanwältin. Acht Monate Jugendstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, abzuleisten in den kommenden sechs Monaten, lautete ihr Urteilsspruch. Während dieser Zeit wird ein Bewährungshelfer dem jungen Mann Hilfestellungen geben. Ferner muss er 350 Euro als Wertersatz für den Motorroller zahlen und dem Bewährungshelfer Bewerbungsunterlagen für eine Ausbildungsstelle vorlegen sowie bis zum 15. September eine Ausbildungsstelle angetreten haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.