Die Nutzung von "schlechten" Seiten des Internets brachten einen 34-jährigen berufs- und arbeitslosen Mann aus dem Landkreis Bad Kissingen eine Verurteilung am Amtsgericht Gemünden ein. Er legte sich unter falschem Namen Internet-Accounts zu und bestellte darüber Waren. Mit seinem Vater zusammen kassierte er unberechtigt eine Mietkaution und kaufte Heizöl, ohne zu bezahlen.
Volle zwölf Minuten verbrachte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft damit, die Anklagepunkte zu verlesen. Insgesamt 25 Einzeltaten listete sie auf. Von denen blieben am Ende der vierstündigen Verhandlung 16 Delikte übrig. Die Anleitung für die meisten seiner Taten hatte sich der Mann, der damals seinen Wohnsitz in einem Ort im Raum Gemünden hatte, im Internet gefunden. Dort las er, wie man sich im Internet auf den Namen von Firmen oder anderen Personen einen Account zulegen kann.
So bestellte er im Jahr 2014 auf die Adresse der Stadtwerke Hammelburg über PayPal bei Ebay acht Mal Katzenartikel, Kleidung und Kosmetik. Bei Amazon und anderen Anbietern "kaufte" er auf die Adresse einer Rechtsanwaltskanzlei aus dem Landkreis Bad Kissingen 17 DVDs, eine Spielekonsole, Handy-Hüllen, Kleidung und Katzennahrung.
Vater als treibende Kraft
Die treibende Kraft bei der Erschleichung von Mietkaution war offensichtlich sein im Jahr 2016 verstorbener Vater, wie die umfangreiche Beweisaufnahme ergab. So hatte der Sohn bei einer 71-jährigen Rentnerin den Mietvertrag für eine kleine Wohnung unterschrieben. Die Frau verlangte nur die monatliche Miete, jedoch keine Kaution. Der im Raum Aschaffenburg/Miltenberg lebende Vater fälschte den Mietvertrag sowie ein Schreiben der Vermieterin, in dem diese um die Barauszahlung von 780 Euro als Kaution bat. Das Amt zahlte, holte sich die Kaution aber den Betrag in Raten vom Angeklagten zurück, so dass hier auch kein Schaden entstand, wie die Sachbearbeiterin aussagte.
Im Juli 2015 bestellte der Angeklagte auf Bitten seiner Mutter Heizöl für sie. Bezahlen wollte die Rechnung der von ihr getrennt lebende Vater des 34-Jährigen. Dabei gab er einen anderen Namen an, "weil wir auf unseren Namen kein Heizöl mehr bekommen hätten". In früheren Jahren hatte die Familie bei dem Mineralölhändler mehrfach gekauft, aber nicht bezahlt. Angeblich wollte der Vater die gelieferten 1812 Liter bezahlen. "Das war ein falscher Hund", berichtete der Angeklagte über seinen Vater, zu dem er kein gutes Verhältnis hatte. Wegen Betrug, Diebstahl und Urkundenfälschung sei dieser auch mehrmals straffällig geworden.
Keine Geschädigten zu finden
"Eine Lernbehinderung, jedoch keine Intelligenzstörung", bescheinigte die psychiatrische Gutachterin, die den Angeklagten auch während der Verhandlung beobachtete, dem Mann. Sie konnte auch keine "besonderen Verhaltensauffälligkeiten" sowie keine "psychiatrischen Einschränkungen" bei ihm feststellen.
Unterm Strich konnten weder Gericht noch Staatsanwaltschaft Personen oder Firmen, die vom Angeklagten geschädigt worden waren, ausmachen. Die Stadtwerke Hammelburg und die Anwaltskanzlei widersprachen den Lastschrifteinzügen und das Landratsamt Main-Spessart hat die Kaution zurückerhalten. Beim gelieferten Heizöl hat der Händler die Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten, das bisher noch keine Forderungen gestellt hat.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte Richterin Karin Offermann das Verfahren zur Heizöllieferung auch ein. Für alle anderen Straftaten beantragte die Staatsanwältin eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro (130 Tagessätze zu 10 Euro). Der Verteidiger plädierte auf eine "milde Geldstrafe" für den Sozialhilfeempfänger.
Richterin Offermann verhängte in ihrem Urteil eine Gesamtgeldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze). Darin eingeschlossen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Bad Kissingen in Höhe von 300 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.