Die 76. Spessartfestwoche vom 28. Juli bis 6. August wird die erste sein, für die eine neue Verordnung der Stadt Lohr "über die besonderen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen" gilt. Das Regelwerk hat der Stadtrat einstimmig beschlossen. Es soll zunächst für 20 Jahre gelten.
75 Jahre sei die Festwoche ohne Verordnung über die Bühne gegangen, meinte Dieter Daus, aber alles entwickle sich weiter. Der geschäftsleitende Beamte im Rathaus ist seit Jahrzehnten für die Festwoche zuständig. In der Verordnung werde zusammengefasst, "was auf dem Festplatz gilt".
Die Anregung sei von der Polizeiinspektion Lohr gekommen, um insbesondere das Verhalten auf dem Festplatz zu regeln. Auf der Basis des Sicherheitsberichts der Polizeiinspektion zur letztjährigen Festwoche sei die Verordnung in Zusammenarbeit mit den Lohrer Ordnungshütern unter Beteiligung des Festwirts und der Generalpächterin des Vergnügungsparks erarbeitet worden.
Besserer Überblick
Der Entwurf sei dem Landratsamt vorgelegt worden, dessen Vorschläge in die Verordnung übernommen worden seien. Der Vorteil einer solchen Verordnung wird laut Daus darin gesehen, dass die zahlreichen für die Festwoche geltenden Regelungen übersichtlich zusammengefasst sind. Alle Ordnungs- und Sicherheitsdienste hätten hierdurch einen besseren Überblick über das auf dem Festgelände geltende Recht.
Eric Schürr (Bürgerverein) wies auf den Geltungsbereich der Verordnung hin, den Festplatz. Außerhalb des Platzes gebe es während der Festwoche auch Probleme, etwa im Fischerviertel mit "Wildpinklern" und lauten Betrunkenen. Laut Daus hat die Stadt seit vielen Jahren einen Sicherheitsdienst unter Vertrag, der sich nachts um Bereiche außerhalb des Festplatzes kümmert. In diesem Jahr werde der Einsatz dieses Sicherheitsdienstes jede Nacht um 1,5 Stunden verlängert. Er beginne etwas früher und sei länger in der Nacht auf Patrouille. Dass die Verordnung für ein solches Fest nur auf dem Festplatz gelte, sei "allgemein üblich". Die Verordnung bedeutet nach den Worten von Michael Kleinfeller (CSU) "mehr Handlungssicherheit für alle Beteiligten". Bayernweit seien solche Verordnungen mittlerweile Standard.
Musik- und Ausschankende
Lena Werner (Grüne) fragte, warum in der Verordnung nichts über Musik- und Ausschankende steht. Nach den Worten von Dieter Daus werden die Zeiten nicht erwähnt, weil sie sich über die Jahre geändert haben und weiter ändern könnten. "Dann müssten wir jedes Mal die Verordnung ändern."
Das Verbot von "Uniformen, Uniformteilen und gleichartigen Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung, sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht", auf das Werner verwies, steht laut Daus auf Wunsch der Polizei in der Verordnung. Der Passus ist nach Kleinfellers Worten, der selbst Polizist ist, sinnvoll, denn diese Wirkung sei tatsächlich gegeben.
Das gelte auch für Rockerkutten. Diese sind laut Verordnung "ab einer Gruppengröße von drei Personen verboten". Karl-Hermann Hummel (Bürgerverein) wollte wissen, ob nach Verabschiedung der Verordnung der Arbeitskreis Festwoche überhaupt noch gebraucht werde. Die Verwaltung sehe keinen Grund zu seiner Abschaffung, so Bürgermeister Mario Paul.