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Gemünden
Verhandlung in Gemünden: Über die Straßen gerast und Freundin dabei geschlagen und verängstigt
Nach einem Streit fuhr ein junger Mann mit seiner Ex-Freundin in hohem Tempo durch Main-Spessart und schlug auch noch auf sie ein. Dafür stand er nun vor Gericht.
Das Amtsgericht in Gemünden
Foto: Björn Kohlhepp | Das Amtsgericht in Gemünden
Jürgen Kamm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 16:50 Uhr

Weil er im Auto auf seine Freundin eingeschlagen hatte und derart gerast war, dass die junge Frau auf dem Beifahrersitz eine Panikattacke bekam, muss ein Mann aus dem Raum Gemünden 200 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Dazu kommt ein Monat Fahrverbot. Jugendrichter Volker Büchs wendete am Amtsgericht Gemünden Jugendrecht an, weil der mittlerweile 21-Jährige zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. Nach Erwachsenenrecht hätte der Staatsanwalt ein Jahr Gefängnis beantragt.

Die ehemalige Lebensgefährtin brach als Zeugin in Tränen aus, als sie den Höllenritt von Ende Juni schilderte. Wieder einmal hatte es Streit gegeben, am Abend stand der Angeklagte mit dem Auto seiner Cousine vor ihrer Tür. Sie habe nicht einsteigen wollen, weil sie wusste, er würde nur wieder durch die Gegend rasen, schilderte die Frau dem Gericht. Da habe er sie mehr oder weniger ins Auto geschubst und sei auch sofort losgerast.

Ein Bekannter fuhr die Geschädigte ins Krankenhaus nach Lohr

Als er nach dem Kreisel bei Langenprozelten voll beschleunigte, habe sie eine Panikattacke bekommen, geschrien und kaum noch Luft bekommen. Seine Reaktion seien Faustschläge gegen ihren Kopf und Sätze wie "halt den Mund" gewesen. Zudem habe er das Auto zweimal in Richtung Leitplanke gezogen. Auf einem Waldweg in Richtung Ruppertshütten habe der Angeklagte dann endlich angehalten – für seine damalige Lebensgefährtin ging das Martyrium jedoch weiter.

Nun zog er sie unter anderem an den Haaren und schlug ihr auf die Nase, stellte sich neben die Beifahrertüre und ließ sie nicht aussteigen. Als es ihr nach etwa zehn Minuten doch gelang aus dem Auto zu fliehen und wegzulaufen, fuhr der junge Mann rasant auf sie zu. Völlig fertig habe sie danach einen Bekannten angerufen, der sie nach Lohr ins Krankenhaus fuhr. Dort wurden zahlreiche Blutergüsse diagnostiziert, die Nase war schwer geprellt. Noch immer falle es ihr schwer, in einem schnellen Wagen mitzufahren, sagte die junge Frau. Nach dem Vorfall war mit der Beziehung endgültig Schluss. 

Staatsanwalt: Taten und ihre Folgen sind erheblich

Für den 21-Jährigen sprach vor Gericht letztlich nur, dass er schon nach Verlesen der Anklageschrift alles zugab und sich bei seiner Ex-Freundin entschuldigt hatte. Seine Vita warf kein gutes Licht auf ihn: Eine Ausbildung hatte der Angeklagte abgebrochen und mehrere Jobs geschmissen. Die letzte Arbeitsstelle kündigte er aufgrund der Tat. Seit Monaten ist er nun arbeitslos, ohne sich um Arbeitslosenhilfe zu kümmern.

Der Staatsanwalt plädierte auf Körperverletzung und Nötigung, auch Freiheitsberaubung wäre in Betracht gekommen. Nur war unklar, ob die dafür nötige Zeitdauer erreicht wurde. Die Taten und ihre Folgen seien erheblich, deshalb beantragte der Staatsanwalt nach Jugendrecht zwei Wochen Dauerarrest, eine Weisung für 120 gemeinnützige Arbeitsstunden und ein einmonatiges Fahrverbot. "Ihnen muss klar werden: das geht so nicht weiter!", sagte er an den Angeklagten gerichtet.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig

Beim letzten Wort antwortete der junge Mann auf die Frage, wie er seine Zukunft sehe: "Ich will wieder eine Arbeit, eine Wohnung – ich will einfach normal leben können." Vorher wird er aber die 200 Arbeitsstunden ableisten müssen, die der Jugendrichter mit dem Schuldspruch wegen Körperverletzung und Nötigung verband. Büchs verzichtete auf einen Arrest und erhöhte dafür die Arbeitsstunden entsprechend. Dazu kamen die Weisung für ein Beratungsgespräch beim Jobcenter, das Fahrverbot und die Verfahrenskosten.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Statt seinem Führerschein übergab der 21-Jährige im Gerichtssaal irrtümlich seinen Personalausweis.

 
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