
Nichts gelernt aus einer vorherigen Verurteilung hat ein 57-jähriger Mann aus dem Raum Karlstadt. Darum stand er jetzt wieder vor dem Amtsgericht Gemünden und wieder war es wegen des Besitzes von kinderpornografischer Bilder. Verurteilt wurde er jetzt aber nicht, weil die Staatsanwaltschaft die zwei sichergestellten Mobiltelefone des Mannes von Spezialisten auswerten lassen will.
Rund eineinhalb bis zwei Jahre kann es nach den Erfahrungen von Strafrichter Dr. Sven Krischker dauern, bis die notwendige Auswertung vorliegt und das Verfahren gegen den Familienvater fortgesetzt werden kann. Diese wird entscheidend sein, ob der Angeklagte überhaupt verurteilt werden kann.
Anonyme Hinweise aus dem Familienkreis
Zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, war der Angeklagte im Januar 2023 wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder auf zwei Mobiltelefonen und einem Laptop verurteilt worden. Die Polizei in Karlstadt hatte den Hinweis bekommen und die Datenträger bei dem Mann sichergestellt. Jetzt hat wieder ein anonymer Hinweis aus dem Familienkreis, gerichtet an die Kriminalpolizei Würzburg, eine Hausdurchsuchung erforderlich gemacht.
"Wenn er sich nicht selber anzeigt, dann mache ich es." Das seien die Worte einer jüngeren Frau gewesen, bei der Kripo angerufen habe, berichtete ein 45-jähriger Kriminalhauptkommissar als Zeuge in der Verhandlung. Da der Mann eventuell vorgewarnt sein könnte, haben die Beamten wegen "Gefahr im Verzug" ohne richterliche Anweisung die Wohnung des Mannes durchsucht.
Dateien nicht auf dem Handy gespeichert, sondern im Internet aufgerufen
Dabei wurden zwei Mobiltelefone sichergestellt. Diese förderten bei der kriminaltechnischen Untersuchung 1773 Dateien pornografischen Inhalts mit Kindern jünger als 14 Jahren sowie 789 von Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. "Es war alles dabei, auch Bilder von Babys", bestätigte der Kriminalbeamte.
Allerdings hatte der Angeklagte diese Dateien nicht auf seinen Handys gespeichert. Im jeweiligen Cachespeicher war lediglich hinterlegt, dass er die entsprechenden Seiten im Internet aufgerufen hatte. Welche er davon auch angesehen und weitergeleitet hat und wann dies geschehen ist, konnten die Polizeibeamten nicht herausfinden.
Entscheidend ist, wann der Angeklagte die Seiten aufgerufen hat
Doch darauf kommt es nun an. Sollte der Nutzer der Pornoseiten die Dateien bereits vor seiner Verurteilung vor eineinhalb Jahren genutzt haben, kann er nicht noch einmal dafür verurteilt werden. Erfolgte die Nutzung nach diesem Datum, folgt eine neue Verurteilung mit der Bildung einer neuen Gesamtstrafe. Demnach steht für den 57-Jährigen sehr viel auf dem Spiel.
Auf Nachfrage von Richter Krischker erklärte der Angeklagte, dass er nicht genau weiß, warum er die Bilder angeschaut hat, betonte aber, dass er sich nicht selbst beim Betrachten befriedigt hat. Er sei aber selbst aktiv geworden, sich entsprechende Hilfe zu holen. So habe er zunächst eine psychologische Beratungsstelle in Bamberg aufgesucht. Als dann ein Platz in Schweinfurt frei wurde, habe er gewechselt. Ende Juli will er das Angebot der Fachambulanz für Sexualstraftäter bei der Caritas in Würzburg für eine Therapie nutzen.
Während der Mann an der psychischen Aufarbeitung seiner Veranlagung arbeitet, können Spezialisten versuchen, die aufgeworfenen Fragen des Schöffengerichts zu beantworten. So lange muss auch der Angeklagte mit der Situation der Anschuldigungen leben. In dieser Zeit soll er sich auch mit dem Schicksal von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen, die für Aufnahmen missbraucht worden sind und jetzt eventuell unter dem Missbrauch ein Leben lang leiden müssen, empfahl Richter Sven Krischker dem Angeklagten.