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Gemünden
Verfahren eingestellt: Familienvater wollte Aufklärung und stand deshalb vor Gericht
Weil ein Kind zu Hause erzählte, die Kindergartenleiterin habe ihm blaue Flecken zugefügt, meldete der Vater dies der Fachberatungsstelle. Jetzt stand er wegen Verleumdung vor Gericht.
Das Verfahren gegen einen Vater, der über die Leiterin eines Kindergartens unwahre Aussagen machte, wurde eingestellt.
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa | Das Verfahren gegen einen Vater, der über die Leiterin eines Kindergartens unwahre Aussagen machte, wurde eingestellt.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:57 Uhr

Wegen des Vorwurfs, er habe über die Leiterin des Kindergartens, den seine Kinder besuchten, unwahre Aussagen getroffen, musste sich ein 28-jähriger Familienvater am Dienstag vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt.

Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, er habe sich bei der Fachberatung für Kindertagesstätten darüber beschwert, dass die Kindergartenleiterin seinen Kindern blaue Flecken zugefügt habe, was eine unwahre Behauptung sei.

Wurden Kinder von der Kindergartenleiterin grob angefasst?

Zwar brachte der Angeklagte die blauen Flecken tatsächlich mit der Kindergartenleiterin in Verbindung, allerdings erst nachdem ihm sein Sohn mitgeteilt habe, dass die Frau ihn öfters pfetze und zwicke. Genau dies – und eben auch, dass es sich um eine Aussage seines Sohnes handele – habe er dann der Fachberatungsstelle gemeldet. Ihm sei es darum gegangen, dass die Vorfälle geprüft werden sollten.

Die als Zeugin geladene Fachberaterin für Kindertagesstätten im Landkreis Main-Spessart erinnerte sich daran, dass der Angeklagte ihr gegenüber mitgeteilt habe, dass seine Kinder ihm berichtet hätten, von der Kindergartenleiterin grob angefasst worden zu sein. Sie habe daraufhin Kontakt mit dem Kindergartenträger aufgenommen mit dem Ergebnis, dass kein solcher Übergriff bestätigt worden sei. Dem Vater habe sie gesagt, wenn er weitergehen wolle, müsse er sich ans Jugendamt wenden.

Anwältin forderte die Einstellung des Verfahrens

Wenn es im vorliegenden Fall um ihre eigene Tochter gegangen wäre, hätte sie sich nicht anders verhalten, als ihr Mandant, sagte dessen Rechtsanwältin. "Was hätte er anders machen müssen, um nicht hierzusitzen?", fragte sie und betonte, dass der Angeklagte aus ihrer Sicht nichts falsch gemacht habe. Sie forderte die Einstellung des Verfahrens.

Als die Staatsanwältin und Richter Sven Krischker signalisierten, dass sie sich dies vorstellen könnten, ging es noch darum, unter welcher Auflage. Eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung würde der Sache nicht gerecht, meinte die Rechtsanwältin und schlug vor, dass ihr Mandant ein Entschuldigungsschreiben an die Kindergartenleiterin verfassen und ihr erklären solle, dass er sie nicht habe diffamieren wollen. Damit waren alle einverstanden.

 
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