Die Stadt Lohr hebt das am 6. Juni erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet der Stadt mit sofortiger Wirkung auf, teilt die Stadtverwaltung mit. Grund hierfür sind die Regenfälle der vergangenen Tage und die dadurch veränderten Witterungsverhältnisse. Die Stadt rät trotz der Aufhebung des Verbotes nach wie vor dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Zudem möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden dürfen. Kein offenes Feuer darf außerdem im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Meter angezündet werden, in den Wäldern besteht Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
Das generelle und absolute Verbot für jegliche Art von offenem Feuer ist auch im Gesamtgebiet der Gemeinden Neuendorf, Neustadt, Rechtenbach und Steinfeld ab sofort aufgehoben, teilt die Verwaltungsgemeinschaft Lohr mit.