
Weil bei einem 51-jährigen Mann aus dem südlichen Landkreis Main-Spessart digital gespeicherte Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden wurden, musste er sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Sache war aufgeflogen, nachdem ein Mitglied einer Whatsapp-Gruppe bei der Polizei in Esslingen Anzeige erstattet hatte, weil in der Gruppe nicht nur legale pornografische Bilder und Videos in Umlauf waren, sondern auch illegale.
Da in diesem Zusammenhang auch die Telefonnummer des Angeklagten aufgetaucht war, hatte bei ihm im Februar 2020 eine Hausdurchsuchung stattgefunden, bei der Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos in erheblichem Umfang sichergestellt worden waren.
Vor Gericht sagte der Angeklagte, er sei in diese Gruppe "reingerutscht" und habe von dort auch nichts heruntergeladen und weitergeleitet. Die Menge an Erwachsenen-Pornagrafie auf seinem Rechner gab der verheiratete Mann mit vielleicht 20 bis 40 Bildern und zehn bis 15 Videos an.
Angeblich den Inhalt der Dateien nicht angeschaut
Die bei ihm gefundenen Dateien mit Kinder- und Jugendpornografie versuchte der Angeklagte, der sich eigenen Angaben zufolge gut mit Computern auskennt, damit zu erklären, dass er häufiger Freunden und Bekannten bei Computerproblemen geholfen und dann auch Backups (Sicherungskopien) gemacht habe. Diese habe er sich aber nicht angeschaut. Wenn er die illegalen Inhalte gesehen hätte, hätte er dies gemeldet, sagte er. Kinder- und Jugendpornografie sei "abscheulich", das sei nichts für ihn.
Dass er in die besagte Whatsapp-Gruppe "reingerutscht" sein will, nahm ihm die Staatsanwältin nicht ab; schon der Gruppenname habe auf Jugendpornografie hingewiesen. Auch die Behauptung des Angeklagten, die kinder- und jugendpornografischen Dateien stammten von Backups von Bekannten, wackelte schnell. Die vorgefundenen Verzeichnisse seien eher nicht mit dieser Aussage in Einklang zu bringen, sagte ein Sachverständiger.
Es bestünden berechtigte Zweifel daran, dass sein Mandant vorsätzlich in den Besitz der strafbaren Dateien gelangt sei, sagte dessen Anwalt; insofern sei dieser – zumindest nach dem Zweifelsgrundsatz – freizusprechen.
Sachverständiger widerlegt Darstellung
Das sahen die Staatsanwätlin und Richter Sven Krischker anders. Die Aussage des Angeklagten, die fraglichen Dateien nicht bewusst gespeichert zu haben, sei durch den Sachverständigen widerlegt, so der Richter. Damit sei ein Besitzwille nachgewiesen. Die Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten zeigten auch schweren sexuellen Missbrauch.
Zugunsten des Angeklagten wertete Richter Krischker, dass dieser nicht vorbestraft sei, sich während des Verfahrens kooperativ verhalten habe, mit der Einziehung des strafbaren Materials einverstanden sei, sich deutlich von Kinder- und Jugendpornografie distanziert habe und in der Whatsapp-Gruppe nicht aktiv gewesen sei.
Unter Anwendung des im Tatzeitraum geltenden Strafmaßes – das mittlerweile verschärft worden sei – verurteilte er den Mann zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze à 30 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Er war kooperativ, weil er abgestritten hat die Dateien bewusst auf dem Rechner zu haben und einverstanden war, dass man ihm die verbotenen Daten wegnimmt??? Kann mir das mal jemand erklären?