Die Stadt Karlstadt hebt das am 30. Mai erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt aufgrund der Regenfälle in den vergangenen Tagen und der dadurch veränderten Witterungsverhältnisse mit sofortiger Wirkung auf, teilt die Stadt mit.
Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes, rät die Stadt Karlstadt dringend zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Bayerischen Luftreinhalteverordnung und der Verordnung für die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind verbrannt werden dürfen, kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern angezündet werden darf und in den Wäldern Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober für Besucherinnen und Besucher besteht.