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Urspringen
Urspringen plant Halteverbot
In der Hauptstraße in Urspringen, im Bereich der Hauptstraße 16 bis 41, wird künftig ein Halteverbot (rot markiert) bzw. ein eingeschränktes Halteverbot (gelb markiert) gelten. Das Landratsamt und die Polizeiinspektion Marktheidenfeld befürworten das Vorhaben, da parkende Fahrzeugen im Kurvenbereich eine Gefahrenstelle darstellen.
Foto: Foto von der Gemeinde Urspringen | In der Hauptstraße in Urspringen, im Bereich der Hauptstraße 16 bis 41, wird künftig ein Halteverbot (rot markiert) bzw. ein eingeschränktes Halteverbot (gelb markiert) gelten.
Sabine Eckert
 |  aktualisiert: 31.01.2025 02:38 Uhr

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatte der Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Daniel Weber, das Wort. Er informierte das Gremium über die Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters. Mit der Kommunalrechtsnovelle von 2023 änderte sich vor allem die Rechtsstellung von Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern, dort waren Bürgermeister bislang ehrenamtlich tätig. Durch die Gesetzesänderung hat sich diese Grenze nach unten verschoben. In Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnern ist der Bürgermeister weiter ehrenamtlich tätig, wenn nicht durch die Satzung eine andere Regelung getroffen wird. Diese könne das Gremium nun auch beschließen, müsse jedoch bis zum 90. Tag vor der Wahl umgesetzt sein, erklärte Weber.

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