So ganz gewöhnlich war der Besuch von Schwenk-Werkleiter Johann Trenkwalder und dem Umweltbeauftragten des Unternehmens, Uwe Schmitt, im Karlstadter Bauausschuss nicht. Auch nach dem 20-minütigen Vortrag über Bohrungen und hydrogeologische Gutachten war den Stadträten nicht ganz klar, was und worüber sie nun eigentlich beschließen sollten.
Auch der Auftritt Johann Trenkwalders war ungewöhnlich. Bürgermeister Michael Hombach bat die Referenten, wie es auch schon sein Vorgänger zu tun pflegte, ihren Vortrag vom Kopf des Tisches aus zu halten. Trenkwalder schickte Schmitt nach vorne und blieb am anderen Ende der U-förmigen Tischformation im Sitzungssaal des Rathauses sitzen. Dies hielt ihn aber nicht davon ab, in der Diskussion mehrfach, auch ungefragt, das Wort zu ergreifen.
Dabei wollte Schwenk den Auftritt als Goodwill-Aktion verstanden wissen. "Das ist alles mit dem Wasserwirtschaftsamt besprochen", "wir müssen das nicht tun, aber wir sind dazu bereit" und ähnliches verkündete Trenkwalder gewiss ein Dutzend mal. Der im Wortlaut enthaltene Respekt vor dem Gremium und demokratischen Prozessen war im Auftreten des Werkleiters weniger deutlich erkennbar.
Neue Erkenntnisse über den Laudenbach
Grundsätzlich ging's darum, dass die Firma Schwenk Rodungen im Bereich des "Laudenbacher Sprungs" vorhat. Nach neueren geologischen Erkenntnissen werden diese Arbeiten keine Auswirkungen auf Wasserqualität und -quantität des Laudenbachs haben. Mit zwei, jeweils rund 140 Meter tiefen Bohrungen sollen die Grundwasserstände dokumentiert werden. "Etwa 100 000 Euro wird uns eine Bohrung kosten", sagte Trenkwalder. Diese Dokumentation ist nötig, weil im Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Unternehmen festgehalten wurde, dass eine "wesentliche Veränderung der Schüttung des Laudenbachs" zu vermeiden ist oder auszugleichen wäre.
Der Bauausschuss stimmte dem Antrag des Unternehmens zu, Niederschlagswasser aus dem Steinbruch über den Brünnleinsgraben in den Main abzuleiten. Auch der Renaturierung der Frauenquelle stimmte der Ausschuss zu. Diese war vom Wasserwirtschaftsamt als denkbare Ausgleichsmaßnahme erwähnt worden. Mit quasi vorauseilendem Gehorsam versuchte das Unternehmen, gut Wetter zu machen.
Armin Beck, von Beruf Rechtsanwalt, empfahl trotzdem, in den Beschluss nochmal die grundsätzliche Forderung des Kaufvertrags von 2015 – keine wesentliche Veränderung des Laudenbachs – sowie den Vorbehalt zivilrechtlicher Maßnahmen aufzunehmen. Nach kurzer Diskussion stimmte der Bauausschuss geschlossen zu.