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Main-Spessart
321 Ungeimpfte im Gesundheitswesen: Welche Konsequenzen drohen in Main-Spessart?
Seit März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Für die Umsetzung sind die Gesundheitsämter zuständig. Im Landkreis sind 321 Ungeimpfte betroffen. Das könnte sie nun erwarten.
Im Gesundheitswesen gilt seit März die Impfpflicht gegen Corona: Doch nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen dieser folgen.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Im Gesundheitswesen gilt seit März die Impfpflicht gegen Corona: Doch nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen dieser folgen.
Corbinian Wildmeister
Corbinian Wildmeister
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:55 Uhr

Für Angestellte im Gesundheitswesen gilt seit mehr als einem Monat die Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dem Landratsamt haben das Klinikum, Hilfsorganisationen, Praxen und Pflegeeinrichtungen in Main-Spessart bis Ende März mitgeteilt, wie viele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch ungeimpft sind. Insgesamt handelte es sich um 321 Personen. Doch was bedeutet das nun konkret für das ungeimpfte Personal?

Von den 1050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Klinikums Main-Spessart sind aktuell 26 Menschen nicht geimpft, die dazu eigentlich verpflichtet wären. "Unser Ziel ist es alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Aus diesem Grund bieten wir nochmals Beratungen durch unseren Betriebsarzt an, um so Unsicherheiten und Fragen in Bezug auf die Impfung zu klären", erklärt Pressesprecherin, Franziska Schön, auf Anfrage dieser Redaktion, wie das Klinikum auf diese Situation reagieren will. Bezüglich der Konsequenzen für die Betroffenen sei das Klinikum an die "Gesetzmäßigkeiten gebunden". Schön verweist auf die Internetseite "Zusammen gegen Corona"  des Bundesgesundheitsministeriums.

Folgen der Impfpflicht: Vom Beratungsgespräch bis zum Betretungsverbot

Dort heißt es: "Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern." Legen die Beschäftigten allerdings keinen Impfnachweis vor, drohen ihnen möglicherweise Bußgeldverfahren oder ein Betretungsverbot ihres Arbeitsplatzes. Als letztes Mittel kommt laut Gesundheitsministerium auch eine Kündigung seitens des Arbeitgebers in Betracht. "Ob die Voraussetzungen für eine Kündigung im Einzelfall vorliegen, können verbindlich nur die zuständigen Gerichte für Arbeitssachen entscheiden."

Wie will das Gesundheitsamt in Main-Spessart die Impfpflicht durchsetzen? Der erste Schritt sei ein Schreiben mit der "Aufforderung zur Vorlage eines gültigen Nachweises", berichtet Andrea Stiel, Sprecherin des Landratsamtes. Dieser Brief enthalte auch eine Einladung zu einem nicht-verpflichtenden Beratungsgespräch über die Corona-Impfung. Einen Großteil der Betroffenen habe das Gesundheitsamt bereits kontaktiert.

Dass weitere Konsequenzen folgen, könnte laut der Behörde noch ein bisschen dauern. "Aufgrund des gestuften Verwaltungsverfahrens und der Einhaltung von vorgegebenen Fristen ist vermutlich erst ab dem frühen Sommer mit weiteren Maßnahmen zu rechnen", so Stiel. Die Frage nach der Verhängung von Bußgeldern stelle sich daher noch nicht. Auch wie hoch diese sein könnten, bleibt vorerst im Unklaren.

Das Aussprechen "eines etwaigen Betretungsverbotes" sei immer eine Einzelfallentscheidung, "die nur als letztes Mittel angewandt werden soll". In die Entscheidung fließen dem Landratsamt zufolge viele Faktoren ein, "unter anderem auch die Versorgungssituation in den betroffenen Einrichtungen".

Personalknappheit wegen fehlender Impfbereitschaft in Main-Spessart?

Für das Klinikum Main-Spessart könnten sich aus der fehlenden Impfbereitschaft nämlich durchaus Probleme ergeben. "Die möglichen Personalausfälle, wenn die Mitarbeitenden der Impfpflicht nicht nachkommen, würden eine große Belastung für die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen", so Sprecherin Franziska Schön. Eine genaue Prognose, wie sich die Impfpflicht auf den Betrieb auswirken wird, könne das Klinikum noch nicht geben. "Was wir aber sagen können: Bei einem Ausfall vieler Beschäftigten kann es dazu kommen, dass wir Betten nicht belegen können und deshalb die Kapazität sinkt." Das Klinikum sei daher stets auf der Suche nach qualifiziertem Personal.

Beim BRK Kreisverband Main-Spessart sind laut Geschäftsführer Thomas Schlott von 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur zwei nicht geimpft. Und eine Person habe ein ärztliches Attest, das sie von der Impfpflicht befreit. Für bestehendes Personal, das sich nicht impfen lassen möchte, würden "arbeitsvertragliche Lösungen gefunden", so Schlott. Was das konkret bedeutet? Wenn zum Beispiel jemand im Rettungsdienst tätig ist und damit der Impfpflicht unterliegt, soll eine andere Möglichkeit für diese Person gesucht werden, weiterhin beim Roten Kreuz beschäftigt zu sein.

Hinsichtlich der Impfpflicht sieht Schlott keine Probleme für die Personalplanung. "Wir haben eher das Problem, dass Personen durch eine Covid-19-Erkrankung ausfallen und somit ein Lücke im Dienstplan entsteht."

Auch neue Mitarbeiter müssen geimpft sein

Beim Caritasverband sei "keine Handvoll" der rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeimpft, berichtet Geschäftsführer Florian Schüßler. Im Seniorenzentrum St. Martin in Lohr unterliegen zum Beispiel alle Beschäftigen der Impfpflicht, egal ob in der Pflege, der Verwaltung oder in der Küche. Schüßler richtet ein großes Lob an seine Beschäftigen: "Hier im Haus war die Impfbereitschaft von Anfang an sehr hoch."

Die "verschwindend geringe" Zahl an Ungeimpften habe die Caritas gemeldet. "Jetzt liegt der Ball beim Gesundheitsamt", so Schüßler. Auch wenn es bei der Caritas in Main-Spessart eine hohe Impfquote gibt, befürchtet er, dass die einrichtungsbezogene Impfflicht den Fachkräftemangel in der Pflege weiter zuspitzen könnte: "Natürlich ist jede Person, die in der Pflege fehlt, eine fehlende Person zu viel."

Diese Gefahr sieht auch Daniela Weyerich, Leitung des Wohnstifts Andreas Bodenstein in Karlstadt. Die Pflegeeinrichtung habe zwar keine ungeimpften Mitarbeiter, doch wenn es um die Suche nach neuen Beschäftigen geht, ergibt sich das Problem, dass sie Bewerber nicht einstellen darf, wenn diese nicht geimpft sind. Somit werde die Personalsituation im Gesundheitswesen noch angespannter als sie es ohnehin schon ist, glaubt Weyerich.

 
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  • D. M.
    Quellenangaben fehlen.
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  • D. Z.
    Das Gesundheitsamt des Landkreises muss vor allem bei den eigenen Beschäftigten eine klare Kante zeigen. Nicht auszudenken, wenn kleine Arztpraxen Mitarbeiter verlieren während man im eigenen Krankenhaus ungeimpfte trotz Impfpflicht duldet. An Gesetze muss man sich eben halten, so unsinnig sie manchen auch erscheinen mögen. Mitarbeiter müssen geimpft SEIN. Warum die Warterei?
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  • F. H.
    Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie auch die - vorerst gescheiterte - allgemeine Impfpflicht sind undurchdachte Schnellschüsse unter dem Eindruck der verschlafenen Deltawelle gewesen. Vielleicht hätten sie in dieser einen Sinn ergeben. Mittlerweile braucht es keine Impfpflicht mehr. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht hatte als Hauptargument den Fremdschutz. Inzwischen weiß jeder, dass auch Geimpfte sich und andere infizieren und auch erkranken können. Und widersinnig ist auch, dass es zwar eine einrichtungsbezogene, aber keine allgemeine Impfpflicht gibt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte deshalb ausgesetzt werden.
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  • R. E.
    Wenn eh Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen fehlen, so fehlen eben weitere 321 erst recht.
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  • S. C.
    Soso. Hier sind es "keine Handvoll", dort sind es "nur 2" und woanders "gar keine" ungeimpften Mitarbeiter.

    Woher stammen dann die 321 Personen?
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  • D. E.
    Runtergegerechnet auf MSP etwa 6-8000 Beschäftigte im Gesundheitswesen.

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_N085_224.html

    Da sind 321 Personen nicht sehr viel.
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